Pläne für Zinsschranke völlig unverständlich

06.11.2023

Dr. Hans Volkert Volckens. Foto: CA Immobilien Anlagen AG

Angesichts der dramatischen Wohnungsnot hält die Immobilienwirtschaft es für „völlig unverständlich“, dass die Bundesregierung Einschränkungen bei der so genannten Zinsschranke plant. Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuerrecht beim Zentralen Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), wird am 6. November bei der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages die Einwände gegen die geplante Änderung, die das Wachstumschancengesetz vorsieht, vorbringen. Demnach sollen Möglichkeiten, Zinsen von Bankdarlehen steuerlich geltend zu machen, begrenzt werden.

„Der Zinsschranke kommt insbesondere für die Immobilienbranche eine krisenverschärfende Wirkung zu. Schlimmstenfalls werden Unternehmen durch die Verschärfungen selbst dann Steuern zahlen müssen, wenn sie sich in einer wirtschaftlichen Verlustsituation befinden, weil sie Zinsen steuerlich nicht geltend machen können“, erläutert Volckens. Die Wirkungen seien „sowohl aus wohnungspolitischer als auch volkswirtschaftlicher Sicht verheerend“, so der ZIA-Experte im Vorfeld der Anhörung. „Investitionen in Wohnungsbau werden ausbleiben, Insolvenzen bei Projektentwicklern noch befeuert.“ Schon jetzt sind im Bereich Wohnen über 130 insolvente Projekte bekannt, von denen umgerechnet fast 20.000 Wohnungen mit 70 Quadratmetern, also Platz für 30.000 bis 50.000 Personen, betroffen sind. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens müsse diese geplante Verschärfung zurückgedreht werden, drängt Volckens.

Volckens hebt zugleich die Bedeutung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten über die degressive AfA hervor, die Bundesbauministerin Klara Geywitz angestoßen hatte. Auch dies ist Teil des Wachstumschancengesetzes. „Investoren, die sich trotz der ökonomisch angespannten Lage entscheiden, Wohnraum zu schaffen, bietet diese Steuererleichterung eine Gelegenheit zum Durchatmen. Für verhinderte Mieterinnen und Mieter erhöht dies ein wenig die Chance, dass das Angebot wieder etwas wächst“, so Volckens. Die degressive AfA sei deshalb „unverzichtbar“ und es sei richtig, sie nicht „durch irgendwelche Koppelungen in ihrer Wirkung einzugrenzen“. Die positiven Anreize der degressiven AfA mit der Zinsschrankenverschärfung zu konterkarieren, sei jedoch „auch bei größter Anstrengung nicht nachvollziehbar“. (fw)