PKV wird immer digitaler
03.08.2021
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Aktuell greifen auch die privaten Krankenversicherer die Vorgaben des digitalen Versorgungs-Gesetzes für gesetzliche Krankenversicherer auf. Die PKV-Anbieter überarbeiten ihre Tarifbedingungen zunehmend und bieten ihren Versicherten damit die Teilnahme an E-Health – jedoch mit unterschiedlichen Leistungen.
Mit dem im November 2019 erlassenen „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" (Digitale Versorgungs-Gesetz/ DVG), das für die gesetzliche Krankenversicherung bindend ist, will der Gesetzgeber die Digitalisierung sowie innovative Versorgungsstrukturen zugunsten einer besseren Gesundheitsversorgung forcieren. Mit dem Gesetz werden in erster Linie digitale Lösungen für gesetzlich Versicherte gefördert. So sollen konkrete über eine Telematik-Infrastruktur (TI) die Akteure des Gesundheitswesens vernetzt werden, eine elektronische Patientenakte soll Einzug halten und es soll mehr digitale Services wie Videosprechstunden oder Gesundheits-Apps auf Rezept geben.
Diese Leistungen möchten auch die Privaten Krankenversicherungen bieten. Jedoch ist die Umsetzung hier nicht leicht. Deshalb fordert der PKV-Verband einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematik-Infrastruktur sowie eine Berücksichtigung im Gesetz mit den Spezifika der PKV. Mit diesen Forderungen findet der Verband auch Anklang beim Gesundheitsausschuss des Bundestages. Erklärtes Ziel ist die Teilhabe aller Versichertengruppen. Nun ihr die PKV ihrerseits gefordert, alle technisch erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und ihre spezifisch administrativen und aktuariellen Prozesse anzustoßen. Erste Ergebnisse sind bereits sichtbar.
MORGEN & MORGEN beobachtet in der Privaten Krankenvollversicherung eine zunehmende Umsetzung der Anforderungen aus dem DVG in den Bedingungen der PKV-Tarife. „Wir haben frühzeitig begonnen, die Auswirkungen im PKV-Markt zu beobachten und stellen fest, dass bereits knapp ein Drittel der Krankenversicherungsgesellschaften Tarifwerke in der PKV-Vollversicherung dahingehend überarbeitet haben,“ stellt Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN, fest „Das wird zunehmend ein Thema in der Vermittlung sein, daher sind diese Tarifeigenschaften jetzt in unserer Vergleichssoftware filterbar und hinsichtlich ihrer Leistung vergleichbar.“
Deutliche Unterschiede zwischen Anbietern
Bei der Ausgestaltung der PKV-Tarifbedingungen im Hinblick auf digitale Services und Hilfsmittel zeigt sich auch der große Unterschied zwischen PKV und GKV, nämlich die individuell im Vertrag vereinbarten Leistungen im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Bspw. erweitert ein Versicherer den Katalog an Hilfs- und Heilmitteln um digitale Anwendungen und setzt hierfür eine einheitliche prozentuale Leistung an. Im konkreten Fall wird für eine verschriebene Gesundheits-App also genauso viel geleistet wie für andere Hilfs- und Heilmittel. Ein anderer Versicherer widmet den digitalen Anwendungen hingegen einen eigenen Punkt in seinem Bedingungswerk. Auch die Höhe der Leistungen variiert. Aktuell zahlen die meisten Versicherer zwischen 80 und 100 % der Leistung.
„Wir rechnen mit einer dynamischen Entwicklung. Der PKV-Markt wird sich auch in diesem Bereich differenziert entwickeln und Unterschiede in den Tarifen aufweisen. Für die Vermittlung entsteht hier ein neues Feld, das Beachtung in der Beratung bedarf,“ schätzt Bohrmann die Entwicklung ein. (ahu)