PKV erleichtert Tarifwechsel
13.10.2014
Foto: © ra2 studio - Fotolia.com
Der PKV-Verband hat Leitlinien für einen transparenten und kunden¬freundlichen Tarifwechsel entwickelt. Um dieses Thema hatte es in der Vergangenheit heftige Diskussionen mit Verbraucherschützern und der Politik gegeben.
(fw/hwt) Uwe Laue, der Vorsitzende des PKV-Verbandes erklärt hierzu: „Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leit¬faden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet." Das Tarifwechselrecht gebe den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Bera¬tung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarif¬wechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutere und konkreti¬siere aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern gehe auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfra¬gen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spekt¬rum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahl¬kriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.
Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Le¬bensjahr (also fünf Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorga¬ben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Laue: „Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 % der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund fünf % Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt."
Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens sei ein zeitlicher Vor¬lauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüf-baren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforder¬lich mache. Spätestens 2016 werde der Leitfaden in vollem Um¬fang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungs¬vertragsgesetzes bliebe davon unberührt. Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen gibt es hier.