Pflichtversicherung gegen Elementarschäden kommt doch

03.04.2023

Foto: © highwaystarz - stock.adobe.com

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vergangenen Freitag nicht nur die ESG-Abfragepflicht für § 34fler beschlossen, sondern gleich einen weiteren für die Branche wichtigen Beschluss gefasst. Das Plenum folgte dem Antrag der Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf Einführung einer verpflichtenden Elementarschaden-Versicherung. Nun muss die Bundesregierung weitere Schritte einleiten.

Nachdem der Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP, Ende 2022 die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden recht kurzfristig verhindert hatte, zeigten sich die Regierungschefs aus Baden-Württemberg und NRW wenig begeistert. Anfang März hatten Winfried Kretschmann, Bündnis 90/Die Grünen, MPr. BaWü, und Hendrik Wüst, CDU, MPr. NRW, angekündigt, sich erneut für eine solche Verordnung einzusetzen und einen entsprechenden Antrag eingereicht. Der Bundesrat stimmte diesem Antrag nun zu.

In einer Wortmeldung vor der Abstimmung hatte Wüst erklärt, dass man bereits im Sommer 2022 die Zusage des Bundeskanzlers erhalten hatte, das Thema anzugehen. Bis heute habe die Regierung jedoch keine brauchbare Lösung präsentiert und stattdessen sogar Verzögerungen verursacht. Laut Wüst bestehe weiterhin dringender Handlungsbedarf. Ziel der Pflichtversicherung sei die Bekämpfung von Klimafolgen sowie eine bessere Antizipation und Vorbereitung auf eben diese. Nur ca. die Hälfte aller Eigentümer von Wohngebäuden besitze eine Elementarschaden-Versicherung. Das sei Wüst zufolge zu wenig. Besonders nach einem Großschadenereignis dürfe man solche Vorhaben nicht aufgrund von Lobby-Druck oder Banalitäten vernachlässigen.

Im nun bewilligten Antrag der beiden Ministerpräsidenten heißt es, der Bundesrat fordere die Bundesregierung auf, unter Fortsetzung der Diskussion mit Verbänden sowie der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit kurzfristig einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Der finanzielle Aufwand für private Haushalte solle bei der Ausgestaltung in „zumutbaren Grenzen“ gehalten werden. Gleichzeitig solle der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt werden. Zudem fordert der Antrag einen zeitnahen Abschluss eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens. (lb)