Pflege-Bahr – was ist das?
11.09.2013
Dr. Ralf Kantak
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2013 eine staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung eingeführt, den sogenannten „Pflege-Bahr". Die Förderung erfolgt in Form einer Zulage. Der Grund für diese Einführung ist, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Anbetracht der demografischen Entwicklung weiter zunehmen wird. Die Mühlen mahlen langsam, noch ist der „Pflege-Bahr" kaum bekannt.
(fw/ah) Pflegebedürftig und was dann? 70 Prozent der Deutschen räumen ein, nicht zu wissen, ob sie für den Fall der Pflegebedürftigkeit ausreichend abgesichert sind. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern im Auftrag der Süddeutschen Krankenversicherung.
Das Vertrauen in den Staat und seinen Leistungen ist verhalten, Misstrauen herrscht vor. Diegroße Mehrheit von fast 80 Prozent ist der Ansicht, die gesetzliche Pflegeversicherung decke die Kosten der Pflege nicht ab. Doch während die Notwendigkeit der privaten Vorsorge anerkannt ist, mangelt es noch am entsprechenden Handeln.
Jeder Dritte hält eine Zusatzabsicherung für nicht wichtig, was auch mit Unkenntnis zu tun hat. Viele Menschen wissen nicht genug über die bestehenden Möglichkeiten, sich für den Pflegefall abzusichern. 60 Prozent der von der SDK Befragten gaben an, sie fühlten sich darüber schlecht informiert.
„Wir sehen uns als Krankenversicherung aufgerufen, die Menschen noch stärker als bisher über die Absicherung im Pflegefall aufzuklären" sagt Dr. Ralf Kantak, Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Krankenversicherung. „Der Pflege-Bahr ist für uns ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn der Gesetzgeber hat einen günstigen Einstieg in die private Pflegeversicherung geschaffen. Es bleiben aber Versorgungslücken – daher können unsere Versicherten zum Schutz vor zu hohen Pflegekosten einen individuell angepassten Ergänzungstarif wählen."