Pauschaldotierte Unternehmenskasse: Wie Finanzberater diese bAV-Art einsetzen können
02.05.2022
Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender der bacon pension trust AG aus Berlin / Foto: © Frank Strehlau
Oftmals wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einem Finanz- oder Versicherungsprodukt unterlegt, in das die Gelder eingezahlt werden. Das Problem: Viele Unternehmen und Sparer lehnen Produktlösungen rundweg ab. Finanzberater können jedoch durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse eine strategische Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge bieten und neue Geschäftspotenziale erzielen.
Die Zahlen sind weithin bekannt und sie stellen sich für die Branche der freiem Finanzberater immer mehr als Problem heraus. Einer Studie zufolge liegen viele selbstständige Finanzberater bei einem Verdienst von unter 50.000 Euro jährlich. Die Tendenz: nicht unbedingt positiv. Denn die fortschreitende Regulierung und der fortschreitende Vertrauensverlust in Finanz- und Versicherungsprodukte macht es für Finanzberater nicht leichter, neues Geschäft zu generieren. Daher brauchen Finanzdienstleister und Honorarberater neue, tragfähige Lösungen, um Kunden nachhaltig zu erreichen und ihre Geschäfte zu stabilisieren. Denn so manche Bereiche der Finanz- und Versicherungsindustrie wachsen, weil der Bedarf schlicht vorhanden ist und/oder es gesetzlich so gewollt ist.
Ein Beispiel dafür ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung in Deutschland stärken. Damit ist die weitgehende Verpflichtung von Unternehmen verbunden, Lösungen in der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Und seit diesem Jahr ist beispielsweise ein Arbeitgeberzuschuss, insbesondere auch für Altverträge, verpflichtend. Das bedeutet, dass seit Jahresanfang jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 % des umgewandelten Entgelts ohne jeglichen Mehrwert an den Versicherer als Zuschuss leisten muss. Das gilt bis zur Höchstgrenze für die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
Bei Direktversicherung werden viele Arbeitgeber nicht über Haftungsrisiken aufgeklärt
Das vereinfacht die Situation für Geschäftsführer aber keineswegs. Sowohl Direktversicherung als auch Pensionskasse sind unmittelbar versicherungs- und produktabhängig, mittelbar ebenso die Pensionszusage. Vielfach werden Produktlösungen aber rundweg abgelehnt, unter anderem aus den weidlich in der Öffentlichkeit diskutierten Gründen der hohen Kosten, der Inflexibilität und eher unterdurchschnittlicher Rendite sowie weitreichenden Haftungsrisiken. Bei der Direktversicherung beispielsweise werden die meisten Arbeitgeber nicht wirklich über den Sachverhalt aufgeklärt. Sie wissen meistens nicht, dass der verpflichtende Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, das heißt sämtliche Risiken und Verpflichtungen liegen hier beim Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber sind zudem der irrigen Meinung, dass die Versicherung durch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Risiken trägt. Wenn ihnen dieses Risiko bewusst wird, sorgt das nicht für Überschwang für die bAV.
Pauschaldotierte Unternehmenskasse ältester Durchführungsweg der bAV in Deutschland
Das heißt: Unternehmen müssen bAV anbieten, wollen es aber nicht. Daher sollten Berater sich dringend über eine Neustrukturierung ihrer Angebote in der bAV Gedanken machen. In der Praxis hat sich daher ein Instrument als sehr wirkungsvoll herausgestellt, das gerade die Unabhängigkeit von Produkten und Gesellschaften in den Fokus rückt und vom Unternehmen nach den individuellen Vorstellungen gesteuert werden kann.
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse (Unterstützungskasse) ist der älteste Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist bereits seit den 1830er Jahren im Einsatz. Dabei gründet ein Unternehmen mit der Unternehmenskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, für sonstige Personen, die mit dem Unternehmen vertraglich verbunden sind und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar. und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.
Altersvorsorge der Mitarbeiter ist jederzeit gesichert
Die Beträge, die ein Unternehmen in die eigene Unternehmenskasse einzahlt, kann es als Aufwand steuerlich geltend machen – damit reduziert sich die Steuerlast ganz erheblich. Die Erträge aus diesen Dotierungen werden in der steuerbefreiten Unternehmenskasse erwirtschaftet und können vom Unternehmen wiederum für Investitionen oder auch Ausschüttungen genutzt werden. Die Altersvorsorge der Mitarbeiter ist jederzeit gesichert, da die Verwaltung des Geldes in der Unternehmenskasse entweder extern erfolgt oder, völlig legal, zurück ins Unternehmen fließt, um darüber die Gewinne zu mehren. Steuerrechtlich ist dies durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Bestrebungen, etwas an dieser vorteilhaften Gesetzgebung zu verändern, existieren nicht.
Weitere Vorteile für Unternehmen bestehen vor allem hinsichtlich Liquidität und Binnenfinanzierung. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ermöglicht als eigene „Bank“ des Unternehmens die freie Finanzierung von Investitionen und des sonstigen Kreditbedarfs. Dabei bestimmt das Unternehmen seine Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst. Oder die Unternehmenskasse nutzt die eingezahlten Gelder (Dotierungen) zur Vermögensverwaltung. Diese unterliegen keinerlei Beschränkungen seitens der BaFin oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, um für den Zeitpunkt der Auszahlung genügend Kapital zur Verfügung zu haben.
Unterstützungskasse als produktunabhängiges, rein strategisches bAV-Konzept
Zugleich sind die Begünstigten über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten im Fall einer Insolvenz des Trägerunternehmens. Dafür zahlt die Firma einen Beitrag an den Verein.
Daneben lässt sich die Altersversorgung der Unternehmer und deren Ehegatten wie auch der mitarbeitenden Familienangehörigen in hohem Ausmaß gestalten. Formal genügt es, wenn die Dotierungen und Darlehen buchungsmäßig dargestellt werden. Es bedarf also keiner Hin und Her-Überweisung. Anstelle oder teilweise kann die UK nach Weisung des Unternehmens auch in- bzw. externe Anlagen vornehmen, so zum Beispiel den Erwerb von Betriebsimmobilien oder auch bis zum gewissen Grad als Gesellschafter oder Aktionär an einer Kapitalgesellschaft.
Somit können Unternehmen durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse ein steuerlich interessantes bAV-Modell erhalten, das sie völlig flexibel und zum höchsten Nutzen der Mitarbeiter und für die eigene Liquiditätsbasis einsetzen können. Und Finanzberater geben den Impuls dafür, ein produktunabhängiges, rein strategisches bAV-Konzept einzurichten. Das stärkt das Vertrauen in die Beratungskompetenz und schafft eine neue Basis der Zusammenarbeit.
Ein Gastbeitrag von Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender der bacon pension trust AG aus Berlin, einer Unternehmensberatung für betriebliche Altersvorsorge