P&R-Container: Weitere rund 200 Millionen Euro für Gläubiger

23.11.2023

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Noch vor Weihnachten sollen die insgesamt mehr als 54.000 Gläubiger in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften weitere rund 200 Millionen Euro erhalten. Die Gläubigerausschüsse haben der nunmehr bereits dritten Abschlagsverteilung zugestimmt, sodass die Zahlungen nach Niederlegung der Verteilungsverzeichnisse beim zuständigen Insolvenzgericht München und Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen erfolgen können. Damit erhöht sich die Gesamtsumme der auf die über 86.000 festgestellten Einzelforderungen bislang gezahlten Verteilungen auf über eine halbe Milliarde, genau rund 544 Millionen Euro.

„Wir kommen bei der Realisierung des Werts der noch vorhandenen Containerflotte, die immer noch mit über 500.000 TEU etwa 1 Prozent des weltweiten Gesamtbestandes ausmacht, gut voran. Wir streben weiterhin an, aus der Containerverwertung für alle vier P&R-Containergesellschaften am Ende insgesamt Erlöse von deutlich über 1 Milliarde Euro zu erzielen“, so Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé. Aktuell hat die nicht insolvente Schweizer P&R bereits über 800 Mio. Euro erwirtschaftet.

„Das und die Tatsache, dass wir jetzt schon die dritte Abschlagsverteilung vornehmen können, ist angesichts der Vielzahl der Probleme, die es zu bewältigen galt, aus unserer Sicht ein enormer Erfolg“, bilanziert die Insolvenzverwaltung.

Verworrene Ausgangslage und ungeklärte Rechtsfragen

Dies war angesichts der verworrenen Ausgangslage und der bei Insolvenzantragstellung festgestellten Defizite nicht absehbar. Hinzu kamen vielfach ungeklärte Rechtsfragen, für die Lösungen gefunden werden konnten. Vor der Insolvenz hatten die deutschen P&R-Gesellschaften in großem Umfang Seefrachtcontainer an Anleger verkauft. Demnach hätte es rund 1,6 Millionen Container im Bestand geben müssen, tatsächlich vorhanden waren bei Insolvenzantragstellung jedoch nur rund 618.000 Stück. Nur mit den bei Anlegern eingeworbenen Einnahmen aus den vermeintlichen Containerverkäufen im Milliardenbereich war es P&R in den Vorjahren möglich, überhaupt Mieten an die übrigen Anleger zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, obgleich diese Erlöse nie am Containermarkt erwirtschaftet worden waren, weil es die verkauften Container tatsächlich nicht gab.

Erfolgreiche Zwischenbilanz: Verwertung verläuft weiter

Der Insolvenzverwaltung ist es gelungen, die Erlöse aus der Containerverwertung für die hiesigen Gläubiger zu sichern und die Voraussetzungen für eine Verwertung der Containerflotte zu schaffen. Die Erlöse aus der Containerverwertung basieren vor allem auf Einnahmen aus der fortgesetzten Vermietung der Container am Weltmarkt. Zudem werden Container nach Maßgabe der abgeschlossenen Vereinbarungen und nach Ablauf ihrer Lebensdauer verkauft, wobei der Abverkaufsanteil mit fortschreitendem Alter der Containerflotte insbesondere in den kommenden Jahren deutlich steigen wird.

In den letzten Jahren verzeichnete der Containermarkt in Bezug auf die Auslastung und den Wechselkurs eine vorwiegend positive Entwicklung. Allein im Jahr 2023 werden so rund 145 Millionen Euro vereinnahmt werden. Der Containermarkt bleibt jedoch grundsätzlich volatil, sodass zukünftige Erlöse nur schwer prognostizierbar sind.

Nahezu 100prozentige Zustimmung von Gläubigerseite

Ebenso bedeutsam für den jetzt erzielten Erfolg in der Abschlagsverteilung war die überwältigende Zustimmung der Gläubiger für den Vorschlag der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R-Containerverwaltungsgesellschaften bereits Ende 2020, auf deren Grundlage heute überhaupt erst Abschlagsverteilungen möglich sind. So gab es letztlich bei 86.000 versandten Stimmzetteln dazu eine nahezu 100prozentige Zustimmung. Dadurch und die darin zum Ausdruck kommende Unterstützung für die Herangehensweise der Insolvenzverwaltung, die bis heute andauert, konnte die Containerverwertung auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.            

Insgesamt sind in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften Forderungen in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro zur Tabelle festgestellt.

BGH-Entscheidung ein Meilenstein

Ein wesentlicher Meilenstein in den Insolvenzverfahren wurde schließlich mit der Anfang März 2023 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema „Insolvenzanfechtung“ erreicht. So hat der BGH damit die bis dahin offene Frage geklärt, ob insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche gegen die Anleger in Bezug auf die in den letzten vier Jahren vor Insolvenzantragstellung an diese geleisteten Zahlungen bestehen könnten, und dies letztlich verneint. Vorausgegangen war dem der sehr aufwändige Abschluss von bis zu dem BGH-Entscheid notwendigen Hemmungsvereinbarungen mit den Gläubigern. So wurden seitens der Insolvenzverwalter mehr als 125.000 Hemmungsvereinbarungen an die betroffenen Anleger versandt, ein bislang in der deutschen Rechtsgeschichte einmaliger Vorgang. 99 Prozent der Anleger haben diese Vereinbarung auch akzeptiert.

„Wir haben uns zur grundlegenden Klärung dieser Rechtsfrage bewusst auf insgesamt sechs Präzedenzfälle konzentriert und konnten so masseschonend eine Entscheidung herbeiführen, ohne anderenfalls mehr als 100.000 Klageverfahren führen zu müssen,“ betont Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé. Die Insolvenzverwalter begrüßten die abschließende BGH-Entscheidung, schaffte sie doch Klarheit in Bezug auf die weitere Vorgehensweise und trug so erheblich zur Beschleunigung auch der dritten Abschlagsverteilung sowie zu hohen auszahlbaren Quoten bei.

Da damit feststand, dass die Zahlungen an die Anleger nicht anfechtbar sind, konnten nunmehr auch die höchst vorsorglich für den Anfechtungsfall gebildeten Rückstellungen aufgelöst werden. Diese waren notwendig gewesen, da sich nicht ausschließen ließ, dass eine erfolgreiche Anfechtung Auswirkungen auf die Verteilung der eingezogenen Gelder gehabt hätte.

Quoten für Gläubiger steigen auf 17,5 Prozent

Die Auflösung dieser Rückstellungen ermöglicht nun jedoch die Auszahlung einer Quote von 12 Prozent für die Gläubiger der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.300 Einzelforderungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.400 Einzelforderungen. Bei diesen Gesellschaften waren die  notwendigen Rückstellungen in Bezug auf die Frage der Anfechtbarkeit der vorinsolvenzlich ausgezahlten Gelder bisher relativ höher ausgefallen. Nach den ersten beiden Abschlagsverteilungen hatte die Quote für die Gläubiger der CL und der TC daher nur insgesamt jeweils 5,5 Prozent erreichen können.

Mit der dritten Abschlagsverteilung werden dann auch die Quoten für die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwal-tungs-GmbH (GC) mit rund 40. 000 festgestellten Einzelforderungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.500 festgestellten Forderungen auf jeweils 17,5 Prozent steigen. Diese Gläubiger erhalten jetzt jeweils weitere 5 Prozent der in diesen Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen. Bei der GC und LF konnten bislang bereits Quoten von 12,5 Prozent gezahlt werden.

„Wir kommen damit, wie wir dies auch in Aussicht gestellt hatten, mit der dritten Abschlagsverteilung in allen vier Verfahren auf die gleiche Quote, nämlich jetzt 17,5 Prozent. Dies entspricht weit mehr als es die ersten Kaufangebote für die Containerflotte bzw. die Forderungen der Gläubiger erwarten ließen. Und da die Containerflotte  weiter verwertet wird, werden die Quoten erfreulicherweise weiter ansteigen“, zeigt sich Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé zuversichtlich.

Ende der Insolvenzverfahren noch nicht in Sicht

Einen erheblichen Aufwand bei der Vorbereitung der dritten Abschlagsverteilung verursachten auch die mittlerweile Zehntausende von Datenänderungen auf Gläubiger-Seite, vielfach aufgrund von Erbfällen. Im Rahmen des Tagesgeschäfts der Insolvenzverwaltung kommen dabei laufend neue Fälle hinzu, die einer genaueren Prüfung zu unterziehen sind.

„Da die Containerflotte weiter massemehrend verwertet werden kann und muss, lässt sich noch keine Prognose zum Ende der Insolvenzverfahren abgeben. Unser Grundsatz ist weiterhin, möglichst viele Erlöse für die Gläubiger zu sichern und diese so schnell wie möglich auszuzahlen. Vier Jahre nach der Insolvenzeröffnung haben wir bereits alle wesentlichen rechtlichen Baustellen im Interesse der Gläubiger abgearbeitet“, so Dr. jur. Michael Jaffé. (mho)