Online-Portal für Drohnenversicherungen
12.07.2017
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Ab sofort bietet die HDI ein Online-Portal für Drohnenversicherungen an. Den Interessenten werden vielfältige Möglichkeiten geboten, ihre kleinen Fluggeräte zu versichern. Dies ist auch nötig, denn im Schadensfall ist der Drohnenbesitzer haftpflichtig.
Bis vor wenigen Jahren hatte das Wort "Drohne" einen eher negativen Touch, verband man damit doch in erster Linie unbemannte, militärische Fluggeräte, mit denen gezielte Tötungen durchgeführt werden. Längst hat die unbemannte Luftfahrt allerdings Einzug in die Privathaushalte gehalten und hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Spielzeug für Jung und Alt entwickelt. Jedoch kann aus Spaß auch sehr schnell ernst werden, denn der Absturz einer Drohne kann sowohl Sach- als auch Personenschäden zur Folge haben. In einem solchen Fall haftet der Halter gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verschuldensunabhängig. Aus diesem Grund sind Drohnen, wie Straßenfahrzeuge, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich versicherungspflichtig. HDI ist in diesem relativ jungen Geschäftsfeld aktiv und bietet passende Deckungskonzepte an. Diese erfreuen sich am Markt großer Nachfrage, wie Dr. Alexander Malik erläutert, Experte für Versicherungen der Luftfahrtindustrie bei der HDI Global SE. "Die Nachfrage nach unserer Drohnenversicherung ist in den vergangenen Monaten sehr stark gestiegen." Die Nachfrage dürfte auch in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, denn die Deutsche Flugsicherung geht davon aus, dass in drei Jahren etwa 1 Mio. gewerblich und privat genutzte Drohnen geben wird, mehr als doppelt so viele wie die aktuell etwa 400.000. Auf den wachsenden Bedarf hat die HDI bereits reagiert. "Wir haben daher ein Portal entwickelt, um unseren Kunden den Online-Abschluss einer Drohnenversicherung zu ermöglichen", erläutert Dr. Alexander Malik.
Direkt nach Abschluss starten
Wer seine Drohne bei der HDI versichert, kann sie direkt nach dem Abschluss gen Himmel steigen lassen, denn der Versicherungsschutz beginnt beim Hannoveraner Versicherer unmittelbar nach dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsnehmer erhält die Police innerhalb weniger Minute als PDF-Datei. Die Prämienzahlung erfolgt via PayPal, per Bankeinzug oder Kreditkarte.
Mehrere Deckungskonzepte für unterschiedliche Zielgruppen
Auch wer seine Drohne nur selten nutzt oder sich nicht sicher ist, ob er lange Spaß an dem neuen Spielzeug hat, für den hat die HDI passende Lösungen: "Für Interessenten, die mit ihrer Drohne nur einen kurzzeitigen Flug unternehmen möchten und keine lange Vertragsbindung eingehen wollen, bieten wir dazu besonders kurzfristige Tarife", sagt Dr. Alexander Malik. "Bei uns können Kunden ihre Flugdrohnen für einen Monat oder für eine Woche versichern. Sogar für nur einen Tag haben wir einen passenden Tarif".
Das Online-Portal der HDI bietet Drohnen-Besitzern auch die Möglichkeit ein einzelnes Fluggerät zu versichern oder mehrere in einer Police zu bündeln. Das Angebot richtet sich dabei sowohl an private wie auch an gewerbliche Anwender. Die unterschiedlichen Deckungskonzepte ermöglichen den Interessenten, die passende Versicherungen für den persönlichen Bedarf auszuwählen.
Ob die Nutzung der Drohne als gewerblich oder privat gilt, hängt vom Zweck der Nutzung ab. Sobald mit der Drohne direkt oder indirekt Einkünfte erzielt werden, gilt die Nutzung als gewerblich. Dies ist bereits der Fall, falls mit dem kleinen Fluggerät die Welt von oben fotografiert oder gefilmt wird und diese Bilder oder Filme online veröffentlicht werden. Dies gilt sogar dann, wenn mit der Veröffentlichung keine monetären Interessen verbunden sind.
Drohnenhalter sollten sich zudem im Klaren darüber sein, dass sie auch dann für Schäden haften, wenn ihr Fluggerät aufgrund der Bedienungen einen anderen Schaden anrichtet. Die Policen von HDI gewähren allen Personen Versicherungsschutz, die der Versicherungsnehmer die Drohne steuern lässt. (ahu)