ÖKORENTA warnt vor EEG-Novelle

19.04.2016

Tjark Goldenstein

Künftiges Ausschreibungsverfahren führt zu früheren Strukturen des Energiemarktes mit wenigen großen Anbietern zurück und wird Privatanleger aus dem Markt verdrängen.

(fw/rm) Seit Mitte 2015 arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an der nächsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Geplant ist, das System der festen Einspeisevergütungen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell zu ersetzen, über das künftig die Preise für den regenerativ erzeugten Strom ermittelt werden. Sollte dieses Ausschreibungsmodell bis Sommer 2016 Gesetz werden, ist nach Meinung der ÖKORENTA nicht nur der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien in Gefahr. Auch würden kleine Projektierer und Betreiber durch hohe Sicherheitsleistungen, die zu hinterlegen sind, von den Ausschreibungsrunden ausgeschlossen und Privatanleger aus dem Markt gedrängt. Hintergrund der geplanten Novelle ist die EEG-Reform, die am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Mit ihr wurden für die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen einschneidende Änderungen beschlossen. Die Ziele der Politik: Mit festgelegten Ausbaugrenzen und der vorgesehenen Umstellung auf Ausschreibungen die Energiewende steuern und die Kosten für die Förderung möglichst niedrig halten. Nach dem Prinzip, wer die geringsten Subventionen verlangt, erhält den Zuschlag zum Bau von Energieparks. „Die bisher gemachten Erfahrungen mit Ausschreibungsverfahren zeigen aber, dass sie die Energiewende behindern statt sie zu fördern. Das sieht man an Ländern, in denen sie bereits gelten ebenso wie an der Pilotphase bei uns in Deutschland“, so Tjark Goldenstein, Vorstand der ÖKORENTA AG. Tatsächlich ist der Befund eindeutig: Zubaumengen werden nur dann erreicht, wenn die Teilnehmer einer Ausschreibung im Fall eines Zuschlags auch tatsächlich zeitnah bauen. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass der Anteil der realisierten Projekte noch Jahre nach der Ausschreibung extrem niedrig ist. Vertragsstrafen könnten solche Verzögerungen evtl. verhindern, treiben aber die Kosten und erhöhen das Risiko des Projekts. In einigen Ländern sind Ausschreibungen inzwischen wieder abgeschafft worden. Als problematisch sieht die ÖKORENTA auch die hohen Vorlaufkosten, die beim Ausschreibungsverfahren anfallen. „Diese Hürde, die kleine Gesellschaften oft nicht nehmen können, wird die Energieerzeugung wieder in die Hände der Großkonzerne spielen. Bürger und Privatanleger, die die Energiewende initiiert haben und bis heute mittragen, werden von der weiteren Entwicklung des Marktes ausgeschlossen. Damit wird die Energiewende an gesamtgesellschaftlicher Akzeptanz verlieren“, so Goldenstein. Aus diesen Gründen hält die ÖKORENTA es für dringend geboten, die bestehenden Vergütungsregelungen des EEG fortzuführen und appelliert an die Politik, die anstehende Entscheidung in diesem Sinn zu treffen. Die Beteiligungsangebote der ÖKORENTA, die sich zurzeit in der Platzierung befinden, sind nicht von der Novellierung des EEG betroffen. Sie schöpfen die bestehenden Vergütungsregelungen noch voll aus. www.oekorenta.de