„Nur weil es im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein“

11.03.2020

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Die beschlossene Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin erhitzt die Gemüter. Der AfW übt heftige Kritik an den Plänen und hofft, dass diese nicht wie geplant umgesetzt werden.

Heute Morgen war es so weit: Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler von den IHKen und den Gewerbeämtern auf die BaFin zu übertragen (finanzwelt berichtete). Diese Maßnahmen stößt auf heftige Kritik von Seiten der Interessensvertreter der Betroffenen. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben“, schimpft Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen teilte zudem mit, dass man es mit „erheblichem Befremden" zur Kenntnis genommen habe, dass sich mit dem Beschluss über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollausschusses hinweggesetzt wurde, der erklärt hatte, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt worden sein.

Der AfW bekräftigte in einer Pressemitteilung heute einmal mehr, dass es nach seiner Auffassung keinen Grund für einen Wechsel der Aufsicht gäbe. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser“, so Wirth weiter. Der Verband teilte mit, dass er den in der Erklärung geäußerten „praxistauglichen“ Vorschlag begrüßt, der eine ländereinheitliche IHK-Aufsicht vorsieht. Die Fachaufsicht solle von der BaFin übernommen werden, die Qualitätsstandards setzt und diese überwacht .„Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden“, so die Hoffnung von Norman Wirth. (ahu)