Nur Schwarzfahrer bußgeldfrei
27.02.2017
Die Polizei achtet bei Schwarzfahrern auf das Saisonkennzeichen. /Foto: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com
Ab 1. März 2017 müssen Mofa, Moped und Roller mit schwarzen Kennzeichen gefahren werden. Wer nicht sichtbar Schwarzfahrer ist, dem droht, wenn ihn Ordnungskräfte erwischen, ein saftiges Bußgeld.
Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2017 an nur noch mit schwarzem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokick-Fahrer für den Fahrbetrieb ein gültiges neues Saison-Kennzeichen. Pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt wie jedes Jahr für sie das neue Versicherungsjahr. Die Kennzeichen erhalten immer eine Saisonfarbe, die sichtbar die Gültigkeit anzeigt, für das Jahr 2017/18 ist dies die schwarze Farbe.
Die Regelung gilt laut Experten der ARAG SE auch für Motorroller, Segways, Quads und Minicars. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In diesem Jahr wechselt auch hier die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von grün auf schwarz.
Wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen in alter Farbe vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern handelt ordnungswidrig und riskiert ein saftiges Bußgeld.
Fazit: Schwarzfahren lohnt sich, zumindest mit den motorisierten Krafträdern. (db)