Nur keinen Stress
06.05.2021
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Die Vorteile internationaler Versicherungsprogramme
Damit dies auch weiterhin möglich sei, hätten sich Versicherungsmakler analog Versicherungsunternehmen über das Temporary Permissions Regime bis Ende 2020 bei der britischen FCA registrieren können, sofern nicht bereits eine eigene Niederlassung in Großbritannien mit lokaler britischer Zulassung bestanden habe. Im Hinblick auf die Deckung des Versicherungsbedarfs deutscher Kunden ist es laut Desch etwas komplizierter: „In der industriellen Versicherung ist es üblich, Programmstrukturen über Landesgrenzen durch sogenannte Internationale Versicherungsprogramme hinaus zu installieren. Dies bringt viele Vorteile mit sich, unter anderen eine weitreichende Homogenität des Versicherungsschutzes.“ Durch die Dienstleistungsfreiheit (Freedom-of-Services) sei es vergleichsweise einfach, Risiken im europäischen Ausland (EU/EWR) aus Deutschland heraus mitzuversichern. Für in Großbritannien belegene Risiken gebe es diese Möglichkeit in der bisherigen Form nicht mehr. Deshalb seien von den Aufsichtsbehörden weitreichende Übergangsregelungen geschaffen worden, damit der bestehende Versicherungsschutz aufrecht erhalten bleibe. Für die Versicherung von Risiken innerhalb Großbritanniens ergäben sich zwei Handlungsmöglichkeiten: Zum einen könnten lokale Versicherungsverträge abgeschlossen werden, die keinen grenzüberschreitenden Charakter hätten. Risiko und Risikoträger seien hier innerhalb von Großbritannien. Zum anderen könne der rein finanzielle Verlust eines in Großbritannien eintretenden Schadens über den Mutterkonzern in Deutschland abgesichert werden. Beide Varianten hätten Vor- und Nachteile, die es bezogen auf die individuelle Situation zu prüfen gelte. Insbesondere in der Industrieversicherung seien ausreichende Kapazitäten an Versicherungsschutz immer wieder ein Thema. Da London als Finanzmetropole ein wichtiger Handelsplatz für Versicherungen sei, habe ein Risiko bestanden, dass es zu einer weiteren Verknappung an Kapazitäten für Risiken innerhalb der EU kommen könnte. Viele Versicherer hätten daher nach dem Brexit-Votum ihren Hauptsitz auf das europäische Festland verlegt oder dort eigenständige Risikoträger gegründet. Folglich sei eine Verknappung an Versicherungskapazitäten als Folge des Brexits nicht festzustellen. Auch Kremer-Jensen rät von Schnellschüssen ab: „Deutsche Kunden sollten in enger Abstimmung mit dem Makler zunächst ihre UK-Risiken bewerten und den Absicherungsbedarf definieren. Grundsätzlich seien die anzuwendenden Lösungen nicht neu, da UK wie auch mehr als 140 andere Länder weltweit nun aufsichtsrechtlich den Status eines Drittstaats habe. Als Besonderheit gelte insoweit die durch das TPR geschaffene und befristete Möglichkeit ausländischer Marktteilnehmer zum Versicherungsbetrieb in UK. Teils hätten die Lösungsvarianten aber auch steuerliche Auswirkungen, die es einzubeziehen gelte. (hdm)