Noch mehr lukrative Gütesiegel
15.05.2014
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Der BVK setzt sich für Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ein Ratingunternehmen darf sie darüber freuen.
(fw/hwt) Ziel dieser Mindeststandards ist, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudepolicen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln. „Damit wird der BVK seiner aktiven Rolle im Verbraucherschutz im Interesse der qualifiziert beratenden Versicherungsvermittler gerecht", betont der für das BVK-Projekt Mindeststandards verantwortliche BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Im Unterschied zu Produkt-Ratings geht es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine solide Grundprüfung aus Sicht der von BVK-Mitgliedern erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung", so der BVK-Vizepräsident. Für dieses Projekt nahm der BVK gemeinsam mit Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten vor, die auf dessen Bewertungs-Know-how und dem praxisnahen Wissen und den Erfahrungen von BVK-Vermittlern um die Kundenbedürfnisse beruht.
BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen trugen dazu bei, die entsprechenden Kriterien zusammenzustellen, um gute Produkte herauszufiltern. So müssen beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein, sie dürfen keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadenfall zulassen. In einem aufwendigen Prozess wurden von der Schadenkommission des BVK in Zusammenarbeit mit Franke und Bornberg zunächst alle weiteren möglichen Sachverhalte mit Konfliktpotenzial im Schadenfall eruiert. In einem Internet-gestützten Verfahren wurden diese Kriterien durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung sind, ausgewählt. In einem weiteren Schritt wurden für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt. Dabei waren stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam sind. „Die Untersuchung zeigte, dass sich zwar viele Versicherungsprodukte durch hochwertige Leistungsbausteine und eine umfangreiche Gesamtleistung auszeichnen", ierklärt Michael Franke, Geschäftsführer bei Franke und Bornberg. „Die Leistungsansprüche bei einigen grundlegenden Leistungsmerkmalen, die für nahezu alle Versicherten eine Rolle spielen, waren aber nicht immer transparent und hinreichend ausgestaltet." Dadurch könne nicht nur eine Deckungslücke entstehen, die entstehenden Auslegungsfragen könnten vielmehr auch das Image des betreuenden Versicherungsvermittlers negativ beeinflussen, so Andreas Vollmer.
Um die Qualität von Versicherungsprodukten nach außen sichtbar zu machen, bieten der BVK und Franke und Bornberg Versicherern die Nutzung eines Qualitätssiegels für ihre Werbung an. Dabei ist das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolgt.