Noch Luft nach oben…
25.05.2021
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… gibt es laut MORGEN & MORGEN auf dem Markt der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Wie aus dem aktuellen EU-Rating des unabhängigen Analysehauses hervorgeht, wird das Angebot bei dieser Versicherungsart immer kleiner. Das Niveau der Tarife ist insgesamt hoch, aber nicht überragend.
Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zum elementaren Versicherungsschutz, den jeder Arbeitnehmer haben sollte. Jedoch sind gerade für körperlich Tätige BU-Versicherungen oft zu teuer. So zahlt eine Dachdeckerin laut MORGEN & MORGEN für den günstigsten Tarif immer noch 135,85 Euro im Monat. Eine Alternative stellt hierbei die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) dar, deren günstigster Tarif mit 51,58 Euro monatlich nicht einmal die Hälfte kostet. Im Gegensatz zu anderen BU-Alternativen wie bspw. der Grundfähigkeitsversicherung bietet die EU zudem den Vorteil, dass sie auch abstrakt die gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit verknüpft, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Somit stellt die EU neben der BU die einzige Möglichkeit dar, die eigene Arbeitskraft für alle Eventualitäten abzusichern. Trotz dieser Vorteile ist die EU-Versicherung am Markt aber nur wenig verbreitet und das Angebot geht sogar weiter zurück: Nachdem MORGEN & MORGEN beim ersten EU-Rating 2019 noch 24 Tarife unter die Lupe nahm, waren es in diesem Jahr gerade einmal 18 Stück. „Kaum verständlich, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein Schattendasein fristet und die Anzahl der Tarife sogar zurückgeht,“ zeigt sich Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN, erstaunt. Er ist aber durchaus optimistisch, denn „nur die Erwerbsunfähigkeit ist eine echte Arbeitskraftabsicherung für alle, die keine Berufsunfähigkeit bekommen. Daher ist eine Fokussierung in der Vermittlung unausweichlich“.
Insgesamt hohes Niveau
Die Bedingungsanalyse des M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit besteht aus 45 Fragen, wovon 24 für das Rating relevant sind, die übrigen werden nachrichtlich ausgewiesen. Bei den ratingrelevanten Fragen werden Sachverhalte und Produkteigenschaften beurteilt, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produktes anzusehen sind. Neben der Kundenfreundlichkeit stehen die Eindeutigkeit der Aussagen und das Bedingungswerk im Fokus.
Wie bereits beim ersten Rating im Jahr 2019 ist das Niveau der Tarif insgesamt gut, aber nicht überragend. So schafft es zwar ein Großteil der Tarife den Vier-Sternebereich, aber lediglich ein Tarif schaffte es bislang die Bestnote von fünf Sternen zu erzielen und damit alle Mindestkriterien des Ratings zu erfüllen. Lediglich der Fünf-Sterne-Tarife erfüllt das ausschlaggebende Kriterium, das die Leistung analog zur Vorgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Alle anderen Tarife enthalten in ihren Bedingungen die Grenze von drei Stunden und weniger. „Bei der Bestbewertung im Rating gibt es noch deutlich Luft nach oben. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Versicherer schon leistet, wenn der Versicherungsnehmer nur noch sechs Stunden arbeiten kann, oder erst, wenn nur noch drei Stunden möglich sind,“ macht Andreas Ludwig deutlich. Insgesamt attestiert MORGEN & MORGEN dem Markt der EU-Versicherungen einen guten Stand, allerdings mit Potenzial, das sich sicherlich noch entfalten wird, wenn die Erwerbsunfähigkeit in der Vermittlung entsprechend Fahrt aufnimmt.
Mindestkriterien | M&M Rating Erwerbsunfähigkeit
- voll oder eingeschränkt erfüllt, um die Bewertung von vier* oder fünf Sternen zu erhalten -
Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.*
Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.*
Der Versicherer leistet eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.*
Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG.
Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
Der Versicherer leistet, wenn die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist.
Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.*
Das komplette M&M Rating Erwerbsunfähigkeit und die Erläuterung finden Sie hier. (ahu)