Neues Konzept schafft Waffengleichheit für Makler
14.11.2019
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Versicherer und Maklerpools haben bei Rechtsstreitigkeiten mit Maklern meist den Vorteil, auf bessere Expertise zurückgreifen zu können. Die Hans John Versicherungsmakler GmbH will mit einem verbesserten Rechtsschutzkonzept Maklern in solchen Fällen unter die Arme greifen.
Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hat gemeinsam mit der KS-Auxilia ihrer Firmenspezial-Rechtsschutzkonzept für Versicherungsmakler erneut verbessert und es flexibler gestaltet. So bietet das John Rechtsschutzsystem ein Premium-Rechtsschutzkonzept, das die wichtigsten Ergänzungen wie den Spezial-Straf-Rechtsschutz enthält. Mit der Deckung für Hilfsgeschäfte und insbesondere mit einer Sonderdeckung für Versicherungsmakler für Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung gegenüber Versicherern und Maklerpools reagiert es auf den üblichen Ausschluss des Vertrags-Rechtsschutzes im Firmenbereich. Somit kann das Hamburger Unternehmen einen echten Berufsvertrags-Rechtsschutz anbieten, der bei Streitigkeiten mit Versicheren und Maklerpools oder Versicherern Waffengleichheit herstellt. Abgerundet wird das Konzept durch optionale Bausteine wie die Teilausschnittsdeckung zum Vertrags- und Sachenrecht für die Geltendmachung von Provisionsansprüchen im Bereich der Immobiliendarlehensvermittlung oder die Ergänzungsdeckung für Finanzdienstleistungen und Honorarvereinbarungen.
Ihre individuelle Prämie unter Berücksichtigung sämtlicher Zu- und Abwahlmöglichkeiten können Makler mit dem Online Rechner der Hans John Versicherungsmakler GmbH unter www.john-rs.de berechnen.
Sollte bereits eine Absicherung eines Firmenspezial-RS gemäß § 28 ARB vorhanden sein, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Differenzdeckung, mit der Versicherungsmakler sofort von den bedingungsgemäßen Besonderheiten dieses Konzeptes profitieren können. (ahu)