Neuer Service für Berater
14.07.2014
Ralf W. Barth
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) bietet jetzt auch Versicherungsberatern nach § 34 e die Möglichkeit, für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung den VSAV-Best-Netto-Tarif zu nutzen.
(fw/hwt) Der Tarif enthalte Leistungen, die in ihrer Kombination bislang nicht erhältlich gewesen und auch als Einzelbestandteile eher unüblich seien. Der VSAV bietet über seine Netzwerkpartner schon seit vielen Jahren spezielle Lösungen für die Versicherungs- und Finanzbranche an. Die Arbeit der Versicherungsberater ist vom Inhalt, Umfang und den Ausprägungen in vielen Bereichen ähnlich und zum Teil deutlich weitergehend als die der Versicherungsmakler. Deshalb umfasst der Versicherungsschutz auch die Themen wie den Einsatz des Internets und Verletzungen von Datenschutzgesetzen und Geheimhaltungsvereinbarungen. Insbesondere die Übernahme der Nachhaftung auf alle Vorversicherungen sowie die ständige Verbesserungen der Vertragsbedingungen auch während der Laufzeit sind für Versicherungsberater von besonderer Bedeutung. Auch die Deckungssummen bis zu fünf Mio. Euro sind sowohl beim Onlineabschluss über den Rechner wie auch bei der Beratung des VSAV-Netzwerkpartners CONAV Consulting möglich.
VSH-Haftpflichtexperte und VSAV-Vorstand Ralf W. Barth hat in der Tarifentwicklung nach eigenen Angaben weitere Tücken für den Versicherten eliminiert. So müssen Schadenmeldungen erst eingereicht werden, wenn eine schriftliche Inanspruchnahme vorliegt. Des Weiteren beträgt die schadenbedingte Kündigungsfrist seitens des Versicherers statt des üblichen einen Monats hier nun drei Monate. Versicherungsberater, die sich dem VSAV anschließen, erhalten durch ihre Mitgliedschaft automatisch auch eine im Beitrag bereits enthaltene Straf-Rechtsschutz-Deckung.