Neuer Rekord trotz Rückgang

06.05.2021

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Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit weniger Fahrräder gestohlen als im Vorjahr. Technische Veränderungen bei den Zweirädern sorgen allerdings für einen neuen Rekordwert beim Durchschnittschaden.

Wie aus Zahlen des GDV hervorgeht wurden im vergangenen Jahr in Deutschland ca. 145.000 versicherte Fahrräder gestohlen, ca. 5.000 weniger als ein Jahr zuvor. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik weist einen Rückgang bei den entwendeten Fahrrädern aus: Demnach haben sich Langfinger im vergangenen Jahr 260.000 Fahrrädern unberechtigterweise angenommen, 6 % weniger als im Vorjahr. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Zudem werden viele Diebstähle nicht angezeigt, sodass von einer weitaus höheren Dunkelziffer auszugehen ist.

Jörg Asmussen sieht als wesentlichen Grund für die rückläufigen Zahlen die Corona-Pandemie: „Aufgrund von Corona blieben viele Menschen zu Hause. Die Fahrräder waren seltener im Freien unbeaufsichtigt abgestellt. Somit haben sich auch weniger Gelegenheiten zum Diebstahl eröffnet“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Neuer Rekord bei Schäden

Im vergangenen Jahr mussten Deutschlands Versicherer laut GDV insgesamt 110 Mio. Euro für gestohlene Fahrräder zahlen, womit das Vorjahresniveau wieder erreicht wurde. Mit 730 Euro je Fall lag die durchschnittliche Schadenshöhe um 10 Euro höher als im Vorjahr und auf einem neuen Höchststand.  „Der Erfolg der E-Bikes dürfte die Schadenssumme in Zukunft weiter ansteigen lassen”, prognostiziert Jörg Asmussen. Vor zehn Jahren lag die durchschnittliche Schadenssumme mit 400 Euro nur halb so hoch wie zurzeit.

Versicherung zahlt nicht immer

Wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. In den meisten Fällen wird es jedoch auf offener Straße entwendet. Für diesen Fall bietet eine Zusatzklausel in der Hausratversicherung Schutz. Hierfür muss das Zweirad aber mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert sein. Laut GDV haben von den bundesweit ca. 26 Mio. Hausratversicherungsverträgen die Fahrradklausel eingeschlossen.

Im Falle eines Diebstahls wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Dieser bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Fahrrad kostet. In der Regel ist die Höchstentschädigung auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Vor allem für höherwertige Räder und E-Bikes kann es sich laut GDV daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. (ahu)