Neuer Entwurf für FinVermV

26.07.2019

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen neuen Referentenentwurf für die FinVermV vorgelegt. Dabei wurde so mancher Wunsch der Branche erfüllt, jedoch wurde ein als kritisch betrachteter Punkt beibehalten. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Richtlinie wird aber noch etwas Zeit vergehen.

Bis Ende August ist parlamentarische Sommerpause, weshalb große Gesetzvorhaben derzeit eigentlich nicht zu erwarten sind. Da überrascht es doch sehr, dass das Wirtschaftsministerium einen überarbeiteten Referentenentwurf für die neue, an MiFID II angepasste, FinVermV veröffentlicht hat. Das berichtet Fonds Professionell.

Positiv dürfte in der Branche aufgenommen werden, dass der Gesetzgeber ab der Verkündung der neuen Verordnung eine Übergangsfrist von zehn Monaten einräumt. Offenbar wurde damit auf die starke Kritik eingegangen, die es in der Branche gab, nachdem der erste Referentenentwurf überhaupt keine Übergangsfrist vorgesehen hatte. Eine zweite Änderung im aktuellen Entwurf betrifft den Bereich des definierten Zielmarktes. So sieht die aktuelle Planung vor, dass Vermittlern lediglich den jeweiligen Zielmarkt eines Produkts berücksichtigen und „dafür alle zumutbaren Schritte“ unternehmen müssen. Ebenfalls anders als im ersten Entwurf wird definiert, dass die FinVermV nicht nur für 34f-Vermittler, sondern auch für 34h-Vermittler und Honorarberater gelten soll. Keine Änderung gibt es bezüglich der telefonischen Aufzeichnung der Beratungsgespräche. So soll das sogenannte „Taping“ trotz aller Kritik aus der Branche beibehalten werden.

Den überarbeiteten Referentenentwurf wird das Bundesfinanzministerium nun an den Bundesrat weiterleiten, der dann am 20. September über die neue Verordnung abstimmen soll. (ahu)