Neuer Cyberschutz der degenia

17.05.2021

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Mit dem Internetschutzbrief T21 bietet die degenia eine umfassende Cyber-Versicherung an. Diese deckt vielfältige Gefahren in der virtuellen Welt ab.

Der Schutzbrief T21 schützt den Versicherungsnehmer und seine Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben. Als Familienmitglieder gelten (Ehe-)Partner und Kinder. Beim Online-Shopping (sowohl Ein- als auch Verkauf) beträgt die Absicherungssumme maximal 5.000 Euro, bei Identitätsdiebstahl werden bis zu 15.000 Euro entschädigt, die Kosten für Datenrettung und Hardwareschutz werden bis zu 2.000 Euro übernommen.

Geleistet wird auch bei Cyber-Mobbing bzw. Stalking. So werden die Kosten für einen Psychologen bis zu 500 Euro beglichen. Wenn wegen Hass im Netz sogar ein Umzug innerhalb Deutschlands nötig ist, werden die dafür notwendigen Kosten bis zu 2.000 Euro übernommen. Zudem wird auch der Einkommensausfall durch die Wahrnehmung von Terminen beglichen (maximal 3 Tage und maximal 200 Euro/Tag). Wird ein IT-Dienstleister beauftragt, der nicht genehmigte persönliche Daten im Internet löscht, werden diese Kosten bis zu 1.000 Euro erstattet. Zusätzlich kann eine versicherte Person zu folgenden Themen eine juristische Erstberatung erhalten: „Abo-Falle“, Cyber-Mobbing, Datenmissbrauch, Urheberrechtsverletzung.

Optional kann der Kunde auch das Thema Drittschäden mit in den Leistungsumfang einschließen. Dazu gehören die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Cyber-Mobbing bzw. -Stalking durch im Haushalt lebende minderjährige Kinder. Hier werden die Kosten jeweils bis zu 5.000 EUR erstattet. (ahu)