Neue wichtige Police für Vermittler
26.10.2014
Der Hamburger Makler Hans John bietet eine neue wichtige Deckung für Vermittlungsunternehmer. In der Police werden Forderungsausfälle und optional Betriebsunterbrechungen versichert.
2014-10-27 (fw/db) Die Hans John Versicherungsmakler GmbH aus Hamburg bietet ein neues Deckungskonzept als Courtage- und Betriebsausfall-Versicherung für Vermittlungsunternehmer als geschützte „John“-Hausmarke. Der Versicherer dahinter ist die R+V Allgemeine Versicherung AG.
„Der Schuster hat oft die schlechtesten Schuhe! Einen solchen Spruch soll es in Zukunft für über ‚John-Multiline®‘ versicherte Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister nicht mehr geben!“, so die Aussage der Geschäftsführer Marc Hinrichsen und Torsten Rehfeldt auf ihrer Homepage zu den bisherigen und dem neuem Deckungskonzept für Vermittler.
Versichert im neuen Konzept sind Ausfälle wegen Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners der Vermittlungsunternehmer bei berechtigten, unbestrittenen und fälligen Forderungen des Vermittlers gegen diesen aus Dienst- oder Maklerleistungen, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags getätigt wurden.
Das Deckungskonzept bietet Vermittlungsunternehmern Schutz vor Courtage- und Honorarausfällen aufgrund von Insolvenz eines Maklerpools, eines Assekuradeurs oder einer Vertriebsgesellschaft.
Deckung nur für inländische Vertragspartner
Ausgeschlossen sind Forderungen gegen Vertragspartner mit Sitz im Ausland und Nebenkosten wie Verzugszinsen, Rechtsverfolgung sowie Zwangsvollstreckung.
Nicht versichert sind Ansprüche, die später als sechs Monate nach jeder einzelnen Dienstleistung beziehungsweise zwölf Monate nach jeder einzelnen Maklerleistung fällig werden. Das sind zum Beispiel die automatische Erhöhung in der privaten Krankenversicherung nach Ende der Ausbildung oder die „Dynamik“ in der Leben-Sparte.
Einer Kreditprüfung ist nicht erforderlich. Eine namentliche Nennung der Vertragspartner ist auch nicht erforderlich. Die Versicherungssumme steht für jeden Vertragspartner zur des versicherten Vermittlungsunternehmers zur Verfügung.
Von der Leistung wird ein Selbstbehalt von zehn Prozent, mindestens 500 Euro, abgezogen.
Höchstgrenze 10.000 Euro pro Schadensfall
Die Versicherungssumme je Vertragspartner beträgt 10.000 Euro. Die Jahreshöchstleistung für alle Courtageausfälle ist auf 25.000 Euro gedeckelt.
Optional wird im Rahmen Police eine Betriebsausfall-Versicherung angeboten. Diese trägt für bis zu 250 Werktage die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, wenn der Vermittler wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne vollständig arbeitsunfähig ist. Versichert werden können hier Versicherungssummen zwischen 25.000 und 100.000 Euro.
Die Prämie ist durchaus für Vermittlungsunternehmer tragbar, sie wird je nach Umfang, ob mit oder ohne Option bei einer Jahresprämie von etwas über 700 Euro liegen. Die Investition dürfte vom Finanzamt als typische Betriebsausgaben anerkannt werden.
Dietmar Braun