Neue Berufsbezeichnung stößt auf Gegenliebe
10.05.2021
Frank Rottenbacher, Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW
Mit der vor zwei Monaten in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU den neuen Oberbegriff „Finanzberater“ bzw. „Finanzberaterin“ eingeführt. Eine Umfrage des AfW zeigt, dass VermittlerInnen sich mit dem neuen Begriff anfreunden können.
Als „FinanzberaterInnnen“ werden alle VersicherungsvermittlerInnen, Versicherungsunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen bezeichnet. Nach Auffassung des AfW werden künftig auch noch FinanzanlagenvermirmittlerInnen perspektivisch zu dieser Gruppe hinzukommen.
Wie VermittlerInnen zu dem neuen Begriff stehen, hat der AfW Anfang des Monats in einer Umfrage seine Mitglieder befragt. Dabei wurde betont, dass sie ihre bereits geltenden Berufsbezeichnungen weiterhin beibehalten können und dass diese auch in Zukunft gültig sein werden.
Von den 316 Umfrageteilnehmern gaben knapp zwei Drittel an, dass sie sich vorstellen könnten, in Zukunft die Bezeichnung „FinanzberaterIn“ zu nutzen. Ca. 21 % lehnen dies ab, ca. 14 % haben hierzu keine Meinung. Ca. 33 % der Befragten empfinden den neuen Oberbegriff als eine Aufwertung der eigenen Tätigkeit, Ca. 15 % sehen darin eher eine Abwertung. Knapp die Hälfte sieht keine Auswirkung des neuen Begriffs auf die eigene Tätigkeit.
„An der neuen Bezeichnung FinanzberaterIn begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Sichtweise des Verbands.
Unter folgendem Link ist die Umfrage nun auch für alle Nichtmitglieder des AfW erreichbar.„Alle Vermittlerinnen und Vermittler sind herzlich eingeladen, ebenfalls Ihre Meinung zu diesem neuen Oberbegriff abzugeben“, so Frank Rottenbacher. (ahu)