Netfonds AG: Sicherung der Provisionen
04.06.2013
Neue Spielregeln gelten demnächst am Markt. Umfrageergebnisse unter den Vermittlern von Netfonds haben gezeigt, dass nur ca. 70% planen, den § 34f zu beantragen. Netfonds bietet ihnen die Option des Provisionserhalts.
(fw/ah) „Für die Vermittler, die sich aus Kosten- oder Zeitgründen gegen den Erwerb des § 34f entschlossen haben, bietet Netfonds die Möglichkeit über eine Ergänzungsvereinbarung weiterhin einen Großteil der Provisionen zu erhalten. Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist ein Beratungs- und Vermittlungsverbot für die Makler. Dies entspricht den Regelungen im § 34f, nachdem Vermittler ohne Bescheinigung gem. § 34f nicht mehr beraten oder vermitteln dürfen. „Wir wollen allen Vermittlern auch weiterhin die Möglichkeit bieten, an den Provisionen für die bereits erbrachten Vermittlungs-/Beratungsleistungen zu profitieren. Bis zum 30.6. können Sie Ihre Bestände zu Netfonds übertragen. So sichern Sie sich dauerhaft Ihre Provisionen" so der Vorstand der Netfonds AG Martin Steinmeyer.
Zusätzlich zu dem "Rundum-Sorglos Paket" für Inhaber des § 34f bietet Netfonds für Vermittler ohne § 34f mit dem Inaktiven Bestandsinhaber eine faire Lösung. Somit ist für alle Vermittler das geeignete Angebot dabei."