Naht der Renteneintritt? Zeit für den Kassensturz beim Alterseinkommen!

05.04.2022

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Wer langsam, aber sicher das Datum seines Ruhestands auf sich zukommen sieht, sollte handeln, um böse Überraschungen beim Übergang ins Rentnerdasein zu vermeiden. Auch wer weit über 50 ist, kann noch etwas für sein Alterseinkommen tun.

Reicht es finanziell für den Lebensabend?

Spätesten gegen Ende des fünften Lebensjahrzehnts ist es an der Zeit, sich als Arbeitnehmer Klarheit über sein Einkommen als Ruheständler zu verschaffen. Der jährliche Brief der gesetzlichen Rentenversicherung bildet die Grundlage für die in etwa zu erwartende gesetzliche Rente, ein Beratungstermin vor Ort schafft hier weitere Klarheit.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente kommen weitere vorausichtliche Einnahmen: dazu gehören die private Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung sowie weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung.

Sind diese Posten addiert, müssen davon die Ausgaben und Abzüge im Rentenalter abgerechnet werden. Das sind im Wesentlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine mögliche Versteuerung des Alterseinkommens. Was jetzt unter dem Strich herauskommt, ist das Netto-Alterseinkommen.

Wie lässt sich das Alterseinkommen ab 60 plus noch optimieren?

Sollte der Kassensturz eine Schieflage beim Alterseinkommen offenlegen, können Rentner von morgen noch dagegen steuern. So ist es möglich, vorhandenes Vermögen bei einem privaten Versicherungsunternehmen in eine lebenslange Leibrente umzuwandeln. Die garantierte Zahlung der Rente erfolgt zu einem festgelegten Termin, die Höhe dieser Extra-Rente wird bei Vertragsabschluss kalkuliert.

Eine andere Möglichkeit sind direkte Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Mit ihnen lassen sich zum Beispiel Rentenabschläge kompensieren, die bei einem früheren Renteneintritt fällig sind. Wenn die Ausgleichszahlungen vor einem regulären Renteneintrittstermin geleistet werden, erhöht das die Altersrente.

Allerdings sind diese Extra-Zahlungen an Bedingungen geknüpft: Die Einzahlenden müssen älter als 50 Jahre sein und mit den Sonderzahlungen in die Rentenkasse auf 35 Versicherungsjahre kommen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen wollen.

Dabei dürfen die Ausgleichszahlungen über den Maximalbetrag für freiwillige Beiträge in Höhe von 15.735,60 Euro hinausgehen, der normalerweise gilt. Auf diese Weise haben Renteneinzahler die Möglichkeit, auch noch kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand ihre Rente mit hohen Einmalbeiträgen zu erhöhen.

Privat vorsorgen: Je früher, desto besser

Auch wer bei weitem noch nicht 60 Jahre alt wird, sollte sich umgehend mit dem Thema „private Altersvorsorge“ befassen. Der Grund: Die gesetzliche Rente allein wird für die jungen Arbeitnehmer von heute wohl nicht mehr ausreichen, um im Alter über die Runden zu kommen.

Das liegt am sogenannten demografischen Wandel: Laut einem Beitrag auf der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis mussten 2015 im Rahmen des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rente etwa drei Beitragszahler einen Ruheständler finanzieren (3:1). Da die Menge der Beitragszahler laut tecis-Artikel zukünftig sinkt, die der Rentner aber steigt, liegt 2035 das Verhältnis nur noch bei 2:1. Wie es im Jahr 2060 aussehen wird, mag sich zurzeit niemand ausrechnen.

Die Folge: Das Rentenniveau wird kontinuierlich sinken – nach den Berechnungen auf der tecis-Website im Jahr 2030 auf 44,5 % des Bruttoeinkommens.

Vor diesem Hintergrund ist es immens wichtig, dass Vertreter der Millennials und der Generation Z so früh wie möglich privat vorsorgen. Die Investition in ETFs empfiehlt sich dafür genauso wie Rentensparpläne oder der Erwerb einer Immobilie, die im Alter vermietet werden kann.