Nach dem Abi ins Ausland: Was es bei der Krankenversicherung zu beachten gibt

30.07.2021

Foto: © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Die Abiturprüfungen sind geschafft, die Zeugnisse überreicht: Viele junge Menschen stürzen sich nach dem Abi jedoch nicht direkt ins Studium oder in eine Berufsausbildung, sondern legen ein sogenanntes Gap Year im Ausland ein. Mittlerweile gibt es hierfür diverse Möglichkeiten wie Work & Travel, Au-pair, einen Sprachkurs oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Mit fortschreitenden Impfkampagnen ist auch unter Pandemiebedingungen wieder mehr möglich. Erhalten Vermittler Anfragen zur richtigen Krankenversicherung im Gap Year, sind einige Dinge zu beachten.

Außerhalb Europas ein Muss, innerhalb sinnvoll

Wenn das Gap Year im außereuropäischen Ausland stattfinden soll, ist eine private Auslandskrankenversicherung ein absolutes Muss, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mögliche Behandlungskosten außerhalb Europas nicht. Innerhalb der EU und in einigen anderen europäischen Ländern gilt die europäische Krankenversicherungskarte EHIC. Jedoch werden auch hiermit nicht immer alle Kosten und Leistungen übernommen. So ist ein Rücktransport nach Deutschland zum Beispiel nicht im Versicherungsschutz durch die EHIC enthalten. Eine zusätzliche private Absicherung macht auch hier also absolut Sinn.

Ausreichend langen Zeitraum versichern

Für ein Gap Year reicht die klassische Reisepolice in der Regel nicht aus. Vermittler sollten hier auf Tarife mit längerer Laufzeit von spezialisierten Anbietern zurückgreifen. Auch sollte immer der längst mögliche Zeitraum versichert werden, falls der Auslandsaufenthalt sich ungeplant verlängert. „Stellen Sie sich vor, der Sohn Ihres Kunden verliebt sich im Gap Year in die Backpackerin aus Kanada und möchte deshalb seinen Auslandsaufenthalt verlängern. Wir raten unseren Vermittlern immer, die Versicherung für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Bei Ende des Gap Years bieten wir dann die Möglichkeit der taggenauen Kündigung und Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämien“, erklärt Jörg Schmidt, Vorstand des auf internationale Krankenversicherung spezialisierten Assekuradeurs Care Concept.

Auf Pandemieausschluss achten

Gerade in der aktuellen Pandemie aber auch für die Zukunft ist es wichtig, auf mögliche Pandemieausschlüsse zu achten. So sollten die Versicherungsbedingungen keine Klauseln enthalten, die Leistungen im Pandemiefall ausschließen. Ebenso sollten keine pauschalen Leistungsausschlüsse bei Vorliegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes enthalten sein.