myLife begrüßt Bundestagsbeschluss
05.07.2017
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Die myLife Lebensversicherung AG begrüßt den am 29. Juni vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesbeschluss, der eine Änderung an der Gewerbeordnung (GewO), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorsieht. Nach Meinung des Versicherers werden dadurch die kundenzentrierte Beratung und der Verbraucherschutz deutlich bessergestellt.
myLife geht davon aus, dass die vorgesehenen Instrumente zur Vermeidung von Interessenskonflikten, die Regelungen der Vertriebsvergütung und die erweiterten Wohlverhaltens- und Informationspflichten für den Versicherungsvertrieb die Hinwendung zur Honorarberatung und zu Netto-Produkten fördern. Außerdem würden dadurch honorarbasierte Geschäftsmodelle gestärkt, die auf das Angebot von unabhängiger Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsleistung innerhalb einer dauerhaften Kundenbeziehung ausgerichtet sind.
Als richtig und notwendig bezeichnet myLife die Streichung der harten Trennlinie zwischen Honorarberater und Provisionsberater, die diese sei systemwidrig. Damit sei einer wesentlichen Änderung der Beraterlandschaft entgegengewirkt worden, speziell im Bereich der Versicherungsmakler als große Gruppe derjenigen, die unabhängig und professionell im Sinne der Kunden beraten. Die Doppelberatungspflicht wird von myLife als "fehlgeleitet" bezeichnet, weshalb eine Korrektur folgerichtig sei.
Bei allem Lob für den Bundestagsbeschluss fand die myLife aber auch kritische Worte am weiter zementierten Provisionsabgabeverbot. Diese sei nicht mehr zeitgemäß und der Gesetzgeber würde auch der letzten Rechtsprechung widersprechen. Der Versicherer wirft dem Gesetzgeber sogar vor, durch die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes die Kunden von Provisionstarifen zu entmündigen.
Die Umsetzung des Gesetzes im Zusammenspiel mit dem zugleich weiterbestehenden politischen und aufsichtsrechtlichen Druck auf die Vertriebskosten wird myLife zufolge einen weiteren Katalysatoreffekt auf die Honorarberatung haben, speziell im Bereich der Altersvorsorge. Bereits jetzt würden die sehr positiven Geschäftszahlen die korrekte und konsequente strategische Ausrichtung auf das Nettogeschäft bestätigen. (ahu)