Multi-Behörden-Versagen im Fall Wirecard?
22.07.2020
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Diesen Vorwurf erhebt die Kanzlei MATTIL: Nicht nur die BaFin sei ihrer Aufgabe nicht nachgekommen, sondern auch die zuständige Börsenaufsicht.
Es wurde als Zeitenwende gedeutet: Im Herbst 2018 löste Wirecard die Commerzbank im DAX ab. Für die Aufnahme des Zahlungsdienstleisters in die erste Liga der deutschen Aktien war dessen Marktkapitalisierung entscheidend, also der Aktienkurs. Weil diese keinen Bezug zum tatsächlichen Geschäft haben muss, bezeichnet die Kanzlei MATILL dieses Kriterium als „aberwitzig“. Offenbar habe die Deutsche Börse aus dem Zusammenbruch des neuen Marktes auch nichts gelernt: Schließlich waren auf diesem auch Unternehmen mit Marktkapitalisierung in Milliardenhöhe, die jedoch Umsätze von lediglich einer halben Million Euro hatten. Nach Ansicht der Kanzlei MATILL hätte die Börsenaufsicht einschreiten müssen und die Kriterien für die Aufnahme in den DAX überprüfen müssen. Die Kanzlei erhebt den Vorwurf, dass der Vorstand von Wirecard wohl in erster Linie daran gewirkt hätte, den Aktienkurs nach oben zu peitschen und zudem Zweck auch Geschäftsaktivitäten in Asien erfunden. Zudem hätte die Wirecard AG nie eigene operative Geschäfte ausgeführt, sondern nur als Holding funktioniert, die Finanzdienstleistungs- und Bankgeschäfts seien von der Wirecard Bank AG sowie weiteren Tochterunternehmen betrieben worden. Die Wirecard AG selbst hätte nur 150 Beschäftigte. Die angebliche 5.500 Mitarbeiter der Gruppe arbeiteten hätten als eher bei den operativ tätigen Zahlungsdienstleitern gearbeitet.
„Der Börsenhandel muss auf den Prüfstand. Ein Aktionär bzw. Aktienerwerber verlässt sich auf den Anschein eines seriösen Unternehmens, das die Listung in den wichtigen DAX geschafft hat. Wie sehr ein Aktienkurs (der nur durch die oft irrationale Nachfrage bestimmt wird) täuschen kann, wurde jetzt deutlich vorgeführt“, so Rechtsanwalt Peter Matill. (ahu)