Mit grünen Versicherungskennzeichen in die neue Moped-Saison

20.02.2025

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Zum 1. März beginnt für Moped-Fahrer das neue Versicherungsjahr 2025/2026. Ab dann müssen Halter ihre bisherigen blauen gegen neue grüne Versicherungskennzeichen austauschen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. „Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Elektrobetriebene Zweiräder, einschließlich Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h, benötigen ebenfalls ein grünes Versicherungskennzeichen. Auch E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge immer der Versicherungspflicht. Der Fahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz ist die wichtigste Absicherung für Moped, Roller & Co. Die Prämien unterscheiden sich deutlich, sodass ein Tarifvergleich sich lohnt. Fahrer, die mindestens 23 Jahre alt sind, können bereits ab rund 40 Euro im Jahr eine günstige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen. Jüngere Fahrer*innen müssen mit deutlich höheren Prämien ab 70 Euro rechnen. Das Kennzeichen beziehungsweise die Plakette als Klebefolie erhält man direkt beim Versicherer.

Eine Teilkaskoversicherung schützt das Moped oder das versicherungspflichtige Bike zusätzlich vor Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Diebstahl. Sie ist keine Pflichtversicherung. Sinnvoll ist sie aber zumindest dann, wenn man das Fahrzeug nicht ohne Weiteres ersetzen kann. Fahrer ab 23 Jahren können eine zusätzliche Teilkaskoversicherung bereits ab einer jährlichen Prämie von ca. 30 Euro abschließen - für jüngere Fahrer*innen ist sie ab ca. 35 Euro jährlich erhältlich. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist bei diesen Prämien vereinbart. Bei Diebstahl liegt sie häufig bei 300 Euro. „Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren. Versicherte sollten zudem darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet“, rät Bobell. (mho)

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