Mehr Sicherheit für Selbstständige

18.11.2021

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Mit CleverInvest führt HDI einen neuen Renten-Tarif für Selbstständige und gutverdienende Angestellte ein. Dabei kombiniert HDI die Sicherheit einer Rentenversicherung mit den Wachstumschancen der weltweiten Aktienmärkte. Bei der Auflage des neuen Tarifs berücksichtigte der Versicherer zudem Corona-Erfahrungen aus den letzten Monaten.

Die Pandemie hat die finanziellen Risiken für Selbstständige und Freiberufler überdeutlich gezeigt. Mit der CleverInvest möchte die HDI dieser Zielgruppe nun eine Möglichkeit bieten, sich besser individuell abzusichern. Kunden können sich dafür ein individuelles Portfolio aus fast 100 Fonds und ETFs zusammenstellen, um die bestmögliche Rendite zu erzielen. Mit dem HDI „FondsGuide“ funktioniert die Auswahl übersichtlich und digital. Die oft großen Schwankungen der finanziellen Situation schaden der Rente dabei nicht, denn sie können im Tarif mit flexiblen Ein- und Auszahlungsoptionen ausgeglichen werden. Zusätzlich bietet CleverInvest eine hohe Sicherheit durch garantierte Rentenfaktoren für eine lebenslange Rentenleistung, Todesfallschutz und eine Beitragsabsicherung bei Berufsunfähigkeit.

Eine Besonderheit des Tarifs liegt zudem im individuellen Rentenbeginn. Versicherte können diesen je nach Bedarf Vorziehen oder Hinausschieben. Entscheidet sich der Versicherte für einen Aufschub des Renteneintritts, wird er mit einer höheren Rente belohnt. „Bei CleverInvest kann ein Aufschieben um nur drei Jahre schnell ein Drittel mehr monatliche Rente für Versicherte bedeuten“, erklärt Thomas Lüer, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb HDI. Grund dafür ist, dass das bis zum 67. Lebensjahr angesparte Geld bei einem Aufschub drei Jahre länger in voller Höhe am internationalen Kapitalmarkt investiert bleibt. Die Versicherungsbeiträge sind zudem bereits in diesem Jahr zu 92 % von der Steuer abziehbar und bis 2025 steigt die Abzugsfähigkeit sogar auf 100 % bis zum Erreichen bestimmter Höchstgrenzen. Das macht CleverInvest auch für gutverdienende Angestellte interessant, denn haben sie mit Beiträgen zur gesetzlichen Rente bestimmte Höchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft, können auch sie von der Steuerabzugsfähigkeit profitieren. (lb)