Mehr Leistung von ROLAND

01.10.2021

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ROLAND Rechtsschutz bietet ab sofort einen neuen Tarif an. Mit mehreren neuen Leistungen für Gewerbekunden und PrivatkundInnen will der Versicherer damit nachhaltigeren Rechtsschutz schaffen.

Mit dem neuen Tarif möchte der Versicherer sich konsequent an aktuellen Bedürfnissen von Kunden und Kundinnen orientieren, sowohl im Gewerbekundenbereich als auch für PrivatkundInnen. Für Gewerbekunden bietet der neue Firmen-Rechtsschutz beispielsweise nun eine Mitversicherung von Streitigkeiten rund um ausgewählte Verträge, wie zum Beispiel Streitigkeiten wegen Versicherungsverträgen oder Neben- und Investitionsgütergeschäften. PrivatkundInnen wird mit dem neuen Tarif unter anderem konkrete rechtliche Hilfe in Stalking-Fällen oder die Beratung in psychosozialen Angelegenheiten ermöglicht.

Bessere Unterstützung von Gewerbekunden

Der neue Plus-Bausteins im Tarif, der Konflikte rund um Patent- und Urheberrechte absichert, ist laut ROLAND einzigartig am Markt. Neu hinzugekommen ist auch eine Abwehr von Rechtstreitigkeiten im Wettbewerbsrecht, sowie die Absicherung von weitverbreiteten unternehmerischen Risiken. Darunter fallen mögliche Schäden durch IT-Hacker-Angriffe oder das Management von Reputationsschäden. Attraktive Prämien stehen für ausgewählte Fokusbranchen zur Verfügung, hierzu zählen u.a. das verarbeitende Gewerbe, die Baubranche oder Informations- und Kommunikationsdienstleister wie zum Beispiel Softwarefirmen.

„Mit unserem neuen Tarif und den neuen Leistungen, die es zum Teil in dieser Form am Markt sonst nicht gibt, unterstreichen wir unseren klaren Anspruch auf die Marktführerschaft im Gewerbebereich“, erklärt Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender ROLAND. „Diesen Weg werden wir auch in Zukunft weiter konsequent beschreiten. An uns führt im Gewerbebereich kein Weg vorbei.“

Zuverlässige Hilfe für PrivatkundInnen

Im Privatkundenbereich werden mit dem neuen Tarif Stalking-Opfer unterstützt, die mit dem Straf-Rechtsschutz auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen können, um Strafanzeige zu stellen oder andere rechtliche Schritte einzuleiten. Mit dem „Compass-Beratungswegweiser“ können sich Versicherte zudem in psychosozialen Angelegenheiten kostenlos beraten lassen. Bei Problemen jeglicher Art kann dann eine individuelle Beratung von einem marktführenden Dienstleister in Anspruch genommen werden, wie z.B. in Mobbing-Fällen oder nach einer Umweltkatastrophe.

Ein Schwerpunkt des neuen Tarifs stellt jedoch eine Vielzahl von Angeboten für eine außergerichtliche Konfliktbeilegung dar. Beispielsweise können Konfliktparteien so mit einem Mediationsverfahren eine gemeinsame Lösung finden, ohne einen „Gewinner“ oder „Verlierer“. Ein klassisches Gerichtsverfahren führe zwar oft zu einem Urteil, aber selten zu einem nachhaltigen Ergebnis.

„Mit einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung können unsere KundInnen ohne Gerichtsverfahren schnell, konstruktiv und vor allem nachhaltig zum Ziel kommen“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied ROLAND. „Das ist für uns mehr als ein reines Rechtsschutz-Angebot. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltig sozialen Miteinander und zu einer fairen und chancengleichen Gesellschaft.“ (lb)