Mehr Klarheit beim Datenschutz

19.09.2016

Ein Grundrecht auf Datenschutz soll Spione unter der Privatcouch bremsen © Bernd Jürgens - Fotolia.com

Das Kleingedruckte wird für Kunden und Nutzer vor allem dann zur Überraschung, wenn der private Raum und das Recht auf Privatheit verletzt werden. Ein neues Recht soll BIG DATA bis 2018 ordnen.

2016-09-20 (fw-db) Jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) in Deutschland verwendet inzwischen mehr als nur eine Datenschutzerklärung, um Kunden oder Nutzer zum Beispiel auf Webseiten oder Papierformularen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und ihre Einwilligung dafür einzuholen. 62 Prozent nutzen dagegen nur eine einzige zentrale Datenschutzerklärung. Das hat eine Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 509 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ergeben. Demnach hängt die Anzahl der verwendeten Datenschutzerklärungen stark von der Größe des Unternehmens ab. Bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nutzen 89 Prozent mehr als eine Erklärung. 32 Prozent haben zwei, 37 Prozent drei bis fünf und 20 Prozent mehr als fünf Datenschutzerklärungen für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Lediglich 11 Prozent der Großunternehmen geben an, nur eine Erklärung zu haben. „Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen sämtliche Erklärungen für den Datenschutz auf den neuesten Stand gebracht werden", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. So ergeben sich aus der neuen Verordnung zusätzliche Informationspflichten und die formalen Vorgaben für Einwilligungen wurden verschärft, was in den Datenschutzerklärungen berücksichtigt werden muss. Die Datenschutzerklärung ist nur ein Element, das die Unternehmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen müssen. Der Bitkom zeigt in seiner aktuellen Publikation "FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung", welche Änderungen außerdem konkret auf die Unternehmen zukommen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist kürzlich in Kraft getreten und muss jetzt von den Unternehmen umgesetzt werden. Stichtag für die Anwendung sämtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU ist der 25. Mai 2018. Bis dahin müssen auch die nationale Gesetzgebung angepasst und Details der Verordnung von den Datenschutzbehörden konkretisiert werden. Der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Regelungen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA, unter anderem das neue "EU-U.S. Privacy Shield", sind das Thema der internationalen Bitkom Privacy Conference, die am 22. September 2016 in Berlin stattfindet.