Mehr Einbrüche in deutschen Haushalten: Was bei der Hausratversicherung zu beachten ist

13.11.2024

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In Deutschland nimmt die Zahl der Einbrüche weiter zu. Registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022 bundesweit noch 65.908 Wohnungseinbruchdiebstähle, waren es im Jahr 2023 insgesamt 77.819 Fälle – ein Plus von 18 Prozent. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch Einbruchsversuche in die Statistik fallen, bei denen es die Täter nicht in die Wohnung oder das Haus geschafft haben.

„Damit Einbrecher gar nicht erst ins Haus kommen, lohnt sich ein wirksamer Einbruchschutz. Bei wertvollem Besitz kann außerdem eine Hausratversicherung sinnvoll sein, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzusichern“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen

Die Hausratversicherung sichert den kompletten Hausrat unter anderem gegen Einbruchdiebstahl ab, das heißt: „Im Falle eines Einbruchs kommen Versicherer für gestohlene Dinge auf und zahlen den Wiederbeschaffungspreis“, sagt Boss. Zum Hausrat zählen beispielsweise Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung oder Küchenutensilien. Außerdem auch: Schmuck, Bargeld, Elektrogeräte, Sport- und Freizeitgeräte, Arbeitsmittel und Rasenmäher, eigene Markisen und Antennenanlagen sowie Kleintiere. Allerdings gelten für einige Dinge – unter anderem Bargeld oder Wertsachen wie Urkunden, Schmuck oder Wertpapiere – vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen. Auch Vandalismusschäden sind in den meisten Fällen abgedeckt. Entscheidend ist aber, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.

Stehlgutliste: Präzise Dokumentation zahlt sich aus

Im Fall eines Einbruchs fordern Versicherungen Stehlgutlisten von den Betroffenen. „Um im Versicherungsfall auch wirklich Geld vom Versicherer zu erhalten, sollten Versicherte ihren Besitz regelmäßig auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. Nur so lassen sich Beweisschwierigkeiten gegenüber der Versicherung vermeiden“, sagt Boss. Außerdem müssen Einbruchsopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei müssen Versicherte dann zusammen mit der Stehlgutliste dem Hausratversicherer schicken. „Nach Eintritt des Versicherungsfalls kommt der Stehlgutliste eine hohe Bedeutung zu, da sie die entwendeten Gegenstände gegenüber der Versicherung auflistet und somit den Wert der gestohlenen Habseligkeiten beziffert“, sagt Boss.

Außerdem sollte die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entsprechen. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen ist die Versicherungssumme dementsprechend anzupassen. Dabei sollte stets der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden. (mho)

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