Mehr Einbrüche zur Winterzeit: Hausratversicherung ist bester Schutz

22.11.2023

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Mit der Umstellung auf die Winterzeit wird es abends früher dunkel – die perfekte Voraussetzung für Einbrecher, unbemerkt in Wohnungen und Häuser einzubrechen. „Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzusichern, bietet die Hausratversicherung den besten Schutz. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl abdeckt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl in bestimmten Fällen und zu festgelegten Versicherungssummen mitversichern.

Hausratversicherung zahlt Wiederbeschaffungspreis für gestohlene Dinge

„Nach einem Einbruchdiebstahl zahlt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungspreis für gestohlene Dinge. Auch Vandalismusschäden sind in den meisten Fällen abgedeckt“, sagt Boss. Für einige Gegenstände – unter anderem Bargeld oder Wertsachen wie Urkunden, Schmuck oder Wertpapiere – gelten dabei vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen. „Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist“, sagt Boss. Zudem sollten sich Versicherte nie allein auf ihrer Versicherung ausruhen: Um die Wohnung oder das eigene Haus einbruchsicher zu machen, müssen Türen und Fenster gut gesichert werden. Das gilt auch für Dachböden, Kellerräume und Waschküchen.

Keine Rechtssicherheit bei Einbruch durch gekipptes Fenster

Achtgeben sollten Versicherte beim Verlassen ihres Zuhauses besonders auf gekippte Fenster sowie Balkon- oder Terrassentüren. „Dringen Einbrecher durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung oder das Haus ein, riskiert man, dass der Hausratversicherer weniger oder sogar gar nichts zahlt“, sagt Boss. Denn er kann das Verhalten des Versicherten als grob fahrlässige Handlung einstufen und die Versicherungsleistung nach der Schwere der Schuld kürzen – schlimmstenfalls sogar auf null.

„Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Wir empfehlen, einen Tarif zu wählen, der vollständig auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet“, sagt Boss. Schon öfter mündete ein gekipptes Fenster in einen Rechtsstreit.

Gerichtsurteile

Beispielsweise entschied das Oberlandesgericht Celle 1992 zugunsten der Versicherung, weil der Wohnungsbesitzer einem Einbrecher das Einsteigen in die Erdgeschosswohnung durch ein gekipptes Fenster erleichtert habe. Ähnlich entschied das Landgericht Hamburg 1998: Steigt ein Einbrecher über den Balkon in die Wohnung ein und hebelt dabei die gekippte Balkontür auf, so soll dies grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer gewesen sein. Das Landgericht Gießen gab hingegen 2001 der Klägerin recht, die sich im Schlafzimmer aufhielt und aufgrund der Sommerhitze ein von der Straße aus nicht einsehbares Wohnzimmerfenster über Nacht auf kipp zum Lüften offenstehen ließ. (mho)