Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Besitzer von Immobilienportfolios
13.10.2021
Uwe Fehr, Berater Underwriting/Produktentwicklung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG. / Foto: © R+V
finanzwelt: Wenn wir gerade bei den Kosten sind, wie sieht es bei den mitversicherten Kosten in diesem Produkt aus? Fehr» Grundsätzlich stehen in der R+V-Police für Immobiliengesellschaften pauschal 20 Mio. Euro auf erstes Risiko zur Verfügung, um die zusätzlich notwendigen Kosten im Schadensfall zu übernehmen. Ohne Prüfung einer möglichen Unterversicherung für diesen Betrag. Natürlich gehören dazu die klassischen AAF-Kosten (Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten). Darunter fällt alles, was mit Aufräumen der Schadenstätte, dem Bewegen und Schützen von anderen Sachen im Schadensfall oder notwendigen Kosten für das Löschen zu tun hat. Aber auch zahlreiche Zusatzaufwendungen im Schadensfall sind dabei immer mitversichert. Neben den üblichen Mehrkosten infolge Preissteigerungen, behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen oder Technologiefortschritt gehören auch Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz, also der Einbau ökologisch besserer Bauteile oder Heizungsanlagen, und Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadensfall zum Leistungsumfang des Produktes. Sollte der Versicherungsnehmer über eigene Kapazitäten zur Steuerung des Schadenmanagements verfügen, werden auch die nachgewiesenen Eigenaufwendungen als Regiekosten in Eigenleistung bis zum vereinbarten Limit übernommen. Und natürlich gehören alle branchenüblichen Kosten wie Graffiti, Seng- und Schmorschäden, Rekultivierung gärtnerischer Anlagen oder Bruchschäden an Armaturen mit den jeweils vereinbarten Beträgen dazu. Hervorheben möchte ich auch die speziellen Kosten für die Wohnungsanteile dieser Gewerbegebäude: Für wohnwirtschaftlich genutzte Flächen gelten automatisch die für dieses Segment üblichen Kosten mit eigenem Sublimit mitversichert, wie z. B. Hotelkosten, Umzugs- oder Rückreisekosten, Mehrkosten für den alters- und behindertengerechten Wiederaufbau. Aber auch Anbauküchen des Vermieters oder die Beschädigung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern in Gemeinschaftswaschräumen aus Anlass eines Einbruchdiebstahls.
finanzwelt: Wann hilft der Baustein Gebäudetechnik? Fehr» Nehmen wir an, es regnet nicht stark, aber durch eine undichte Stelle gelangt Wasser in die Klingelanlage oder in die Aufzugsteuerung. Es kommt zu einem Kurzschluss und Elektronik und Maschinen sind beschädigt. Die Leitungswasserversicherung greift nicht, denn es war ja Regen- und kein Leitungswasser. Die Feuerversicherung hilft nicht weiter, denn es gab keine Flammen. Und natürlich scheidet auch die Überschwemmungsversicherung mangels der Überflutung von Grund und Boden aus. Insofern könnte man jetzt mit dem schon erwähnten Baustein ‚unbenannte Gefahren‘ argumentieren. Allerdings gibt es dort üblicherweise den Ausschluss, dass elektronische Bauelemente oder Maschinen nicht versichert sind, wenn kein äußerer Schaden eintritt. Und genau für diesen Fall des inneren Betriebsschadens, also des Kaputtgehens, ohne dass etwas darauf fällt, bietet der Baustein Gebäudetechnik grundsätzlich Deckung. finanzwelt: Wie sieht es mit der Individualität aus? Fehr» Die wird gleich in mehrfacher Hinsicht großgeschrieben. Hier sind die schon erwähnte Auswahl der versicherten Gefahren und die individuelle Versicherungssumme für Gebäude und Mietverlust je Objekt zu nennen. Außerdem kann die Haftzeit in der Mietverlustversicherung durch die flexible Wahl von Selbstbeteiligungen, Höchstentschädigungen oder Jahreshöchstentschädigungen im Rahmenvertrag der Risikophilosophie des Kunden individuell gestaltet werden. Dadurch wird natürlich auch der Beitrag erheblich beeinflusst. (fw)