Mal eben nebenher

08.02.2015

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Risikolebensversicherungen gehören zum Standardgeschäft. In kaum einer anderen Sparte gibt es derart wenig Diskussionsstoff über Bedingungen und Leistungen Doch auch wenn es hier wenig Provision zu verdienen gibt – vernachlässigen sollten Vermittler dieses Geschäft nicht. Denn es bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte.

Manchmal kommt er auf leisen Sohlen, manchmal mit großem Getöse, manchmal unerwartet und manchmal mit langer Vorankündigung. Nur dass er zu jedem kommt, das ist buchstäblich „Tod-sicher". Deshalb gehören Risikolebensversicherungen auch zu den am einfachsten abzuschließenden Policen überhaupt. Zumindest vom Bedingungswerk her. Der Vertrag wird über eine bestimme Laufzeit abgeschlossen, und nur beim Eintritt des Versicherungsfalles gibt es Geld. Bedauern werden dies allenfalls Pessimisten. Der Verbraucherschutz rät deshalb dazu, ausschließlich auf die Beitragshöhe zu achten. Und führt viele Menschen damit in die Irre, denn eigentlich muss die ausreichende Versicherungssumme im Vordergrund stehen. Diese Botschaft sollten Makler ihren Kunden vorrangig vermitteln, geht es doch letztlich auch um ihre eigene Haftung.

Die Haftung des Maklers

Eine zu geringe Absicherung – vor allem von Familien oder Häuslebauern – kann vor Gericht rasch als Falschberatung ausgelegt werden. Die altbekannte Losung von fünf Bruttojahreseinkommen trifft jedenfalls nicht in allen Fällen zu, manchmal muss es eben ein bisschen mehr sein. Ebenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen Vermittler die Frage nach dem Rauchverhalten ihrer Kunden. Schwenkt ein Nichtraucher nach dem Vertragsabschluss auf den blauen Dunst um, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Im Todesfall käme dies ansonsten eventuell ans Licht, und schlimmstenfalls würde sich der gesamte Versicherungsschutz in Luft auflösen. Auch in diesem Punkt könnte es dann haftungsmäßig kniffelig werden.

Es bleibt vor diesem Hintergrund bei dem einen oder anderen Vermittler vielleicht die Frage, warum sie für eine verhältnismäßig geringe Provision solchen Beratungsaufwand betreiben sollen. Dialog-Vorstandssprecher Brüß kann dies jedoch nicht so ganz nachvollziehen: „Die Dialog ist eine der ersten Versicherungsgesellschaften gewesen, die bei der Vergütung ihrer Vertriebspartner in der Risikolebensversicherung grundsätzlich auf laufende Courtage gesetzt hat. Angesichts der neuen Zillmerungsvorschriften überlegen etliche Versicherer, ihr Provisionsmodell ebenfalls stärker auf die laufende Betreuung auszurichten." Die Vergütung sei seines Erachtens angemessen. Im Quervergleich zur klassischen Lebensversicherung seien bei der Risikolebensversicherung mit laufender Provision sicher keine Reichtümer zu erwerben. Doch er hält dagegen: „In der Regel wird die Risikoversicherung add-on verkauft. Es gibt eine Reihe von Bedarfssituationen beim Kunden, die die Vermittlung von Risikoversicherungen in ein anderes Licht rücken. Das sind zum Beispiel die Absicherung der Familie, finanzieller Werte, von Finanzierungen und Unternehmen, hier etwa Geschäftspartnerschaften oder die Keyman-Versicherung, und anderes mehr." Risikolebensversicherungen hätten zudem eine geringe Stornowahrscheinlichkeit und lange Laufzeiten, die sich oft über mehrere Jahrzehnte erstreckten. Der Schnitt neu abgeschlossener Verträge liege bei über 20 Jahren. (hwt)

Risikolebensversicherung - Printausgabe 01/2015