M&M: Pflegeversicherung 2025 auf dem Prüfstand
26.03.2025

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Die aktuellen Jahrgänge der Morgen & Morgen Pflege-Ratings zeigen erneut: während bei den Pflegetagegeldversicherungen ein Tarifzuwachs zu verzeichnen ist, zeigt sich die Pflegerente stark rückläufig.
Die Relevanz einer privaten Pflegeabsicherung ist unbestritten. Sie nimmt vor dem Hintergrund der steigenden Pflegekosten sogar aktuell zu. Während die Pflegerentenversicherung mittlerweile als Auslaufmodell gilt, nehmen die Tarife der Pflegetagegeldabsicherung weiter zu. Ein Hauptgrund dafür sind die höheren Beiträge der Pflegerenten im Vergleich zur flexibleren Pflegetagegeldversicherung. Viele Versicherer setzen daher verstärkt auf die Weiterentwicklung und Optimierung von Pflegetagegeldtarifen. „Das Angebot der Pflegerententarife sinkt rapide, während das Pflegetagegeld leicht wächst – ein Trend, den wir inzwischen seit Jahren beobachten. Auch in diesem Ratingjahrgang ist die Anzahl an Tarifen leicht gestiegen“, erklärt Thorsten Bohrmann, Senior Analyst bei Morgen & Morgen.
Mit den M&M Ratings Pflegetagegeld und Pflegerente unterstützt Morgen & Morgen Versicherungsberater und -nehmer dabei, die besten Tarife zu identifizieren. Die beiden Ratings ermöglichen eine direkte Vergleichbarkeit, berücksichtigen aber auch die spezifischen Unterschiede der Produkte.
Das M&M Rating Pflegetagegeld
Eine Orientierung, welche Tarife die besseren Leistungen, beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten, gibt das M&M Rating Pflegetagegeld. Es beinhaltet ausschließlich die Bedingungsanalyse auf Basis der einzelnen Tarife bzw. Tarifkombinationen. Bewertet wird die Tarifkombination anhand von 37 Leistungsfragen. Die von Morgen & Morgen angesetzten Mindestkriterien stellen unter anderem sicher, dass die top bewerteten Tarife bei Vorliegen eines Pflegegrades ein Pflegetagegeld zahlen, die Beiträge bei Eintritt eines Pflegegrades freistellen, bei einer verspäteten Meldung rückwirkend zahlen, einen Versicherungsschutz auch bei Umzug ins Ausland gewährleisten und den Versicherungsschutz aufrechterhalten, auch wenn die Mitgliedschaft in der Privaten oder Sozialen Pflegeversicherung endet.

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