Mehr Versicherungsschutz bei Elementarschäden

31.03.2025

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Nach den vorläufigen Verhandlungsergebnissen von CDU, CSU und SPD soll es künftig eine flächendeckende Absicherung gegen Elementarschäden geben. Eine echte Pflichtversicherung ist jedoch nicht geplant. Stattdessen soll jede Wohngebäudeversicherung nur noch mit einem entsprechenden Zusatzschutz angeboten und abgeschlossen werden können. Für den Verbraucherschutzverein BdV geht das Vorhaben in die richtige Richtung. „Deutschland hängt bei der Naturkatastrophenabsicherung hinterher - wie bei vielen anderen infrastrukturellen Themen auch. Wir diskutieren seit einem Vierteljahrhundert über eine sinnvoll ausgestaltete und vor allem auch flächendeckende Elementarschadendeckung. Es braucht eine Hauruckaktion, um den Rückstand aufzuholen“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Es ist essenziell, zügig eine hohe Versicherungsdichte zu erreichen, um die Risiken möglichst breit und tragfähig zu verteilen. Wie erfolgreich die Pläne der Koalitionspartner sein werden, hängt von den Details ab. Geplant ist, die Versicherungsbedingungen weitgehend zu regulieren, also einen Mindeststandard für den Elementarschutz zu definieren. Entscheidend wird sein, wie die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz dann aussehen werden - insbesondere hinsichtlich Leistungsvoraussetzungen, Deckungsumfang, Selbstbeteiligungen und Prämiengestaltung. Zudem wollen CDU, CSU und SPD prüfen, ob Versicherte über eine Opt-Out-Lösung den Elementarschutz auch ablehnen können sollen. Das birgt die Gefahr, dass zu viele Eigentümerinnen und Eigentümer auf eine Absicherung verzichten, wenn der geplante gesetzliche Mindeststandard dann nicht überzeugt. „Es gibt bessere Lösungen, als lediglich den Abschluss einer marktgängigen Elementarversicherung verpflichtend zu machen. Wir sollten die Gelegenheit nutzen, um einmal buchstäblich vor die Welle zu kommen“, sagt Rehmke. Hierfür braucht es ein flächendeckendes Konzept, das Versicherungs-, Präventions- und staatliche Schutzmaßnahmen miteinander verknüpft und integraler Bestandteil einer staatlich getragenen Klimafolgenanpassung sein sollte.

Immerhin lässt sich in dem Verhandlungspapier die Absicht erkennen, dass auch der Staat mehr in die Verantwortung gehen soll. Die Parteien haben sich darauf verständigt, eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einzuführen und für Kommunen, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Risikogebieten ausweisen, konkrete Staatshaftungsregeln festzulegen. Die staatliche Prävention darf sich allerdings nicht darauf beschränken, überschwemmungsbedrohte Gebiete aus den Bebauungsplänen zu streichen. „Wir brauchen öffentlich-private Partnerschaften, in denen Maßnahmen koordiniert werden, mit denen man Katastrophenschäden eindämmen und so den Versicherungsschutz bezahlbar halten kann. Über den verpflichtenden Abschluss einer Elementarversicherung können dem Staat Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die er zweckgebunden in Präventionsmaßnahmen stecken kann“, sagt Rehmke.

Der BdV macht sich für ein kollektives Pflichtsystem zur Absicherung von Elementarschäden über einen öffentlich verwalteten Risikopool stark. Dieses System sollte von den Bundesländern zusammen mit der Versicherungswirtschaft in einem Public Private Partnership bereitgestellt und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanziert werden. „Eine kollektive Pflichtlösung fördert Solidarität und Gemeinsinn, verspricht Verlässlichkeit und gibt die Aussicht, dass durch Extremwetter verursachte schwere individuelle und gesellschaftliche Schäden gemildert werden können“, erläutert Rehmke. (mho)

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