LV 1871 stellt neue Basisrente vor
13.02.2025
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Thomas Buchholz, Altersvorsorge- und Investment-Experte der LV 1871 / Foto: © LV 1871
Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung. Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren.
Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet die LV 1871 auch eine monatliche Beitragszahlung an.
Basisrente in drei Varianten
„Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen Rentenphase, einer BUZ, einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv“, sagt Thomas Buchholz, Altersvorsorge- und Investment-Experte der LV 1871.
Abschließbar ist die neue Generation der LV 1871 Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben. Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option inkludiert. Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden.
Altersvorsorge und Absicherung in einem
Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat die LV 1871 auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst, die sich jetzt noch stärker an den Konditionen der vielfach ausgezeichneten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU orientiert.
Digitaltipp zur Basisrente für Makler
Die verschiedenen Varianten der LV 1871 Basisrente wurden von der BaFin neu zertifiziert und klassifiziert. Der LV 1871 Fondsfinder zeigt Geschäftspartnern über das Filterkriterium „Basisrente“ eine umfangreiche Fondsauswahl, die für die Basisrente zugelassen ist. Je nach Kundenpräferenz kann hier eine individuelle Auswahl nach Fondsart, Fondskategorie, Anbieter, Region, Thema, aber auch ESG-Einstufung getroffen werden. Die klassifizierten Fonds sind auch in der Angebotssoftware der LV 1871 hinterlegt, in der Berechnung und Abschluss der Basisrente erfolgen. Aus Gründen der Zeitersparnis und zur besseren Skalierbarkeit des Basisrenten-Geschäfts können Makler die ausgewählten Fonds mit der Angebotssoftware auch als Vorlage für weitere Basisrenten-Kunden speichern. (mho)
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