Liti-Link fordert für Anleger Geld zurück

09.06.2017

Viele Schweizer Vermögensverwalter müssen sich auf Geldforderungen aus Deutschland einstellen / Foto: © auremar -fotolia.com

Der auf Forderungsmanagement spezialisierte Dienstleister Liti-Link AG hilft Anlegern Vermittlungsprovisionen von Schweizer Finanzdienstleistern zurückzufordern. Durch zwei Urteile stehen die Chancen dafür gut. Für die Anleger fallen nur im Erfolgsfall Kosten an.

Das Schweizer Bundesgericht hat am 30. Oktober 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Vermittlungsprovisionen für Anlageprodukte den Kunden zustehen. Zuvor hatten viele Banken und Vermögensverwalter diese in der Schweiz Retrozessionen genannten Gebühren einbehalten. Auf Grundlage von Zahlen der Schweizer Bankiersvereinigung Swiss Banking von 2012 schätze die Zuger Unternehmensberatung Finalix AG im Jahr 2014, dass drei bis vier Milliarden Schweizer Franken (heute ca. 2,7 Mrd. Euro bis 3,6 Mrd. Euro) unrechtmäßig einbehalten worden sind, die den Kunden gehören.

Von dem Urteil des höchsten Gerichts der Eidgenossenschaft sich auch viele tausend Anleger in Deutschland betroffen, auch mehr als 100.000 Anleger, die wegen Steuerhinterziehung Selbstanzeige erstattet haben. Da bislang allerdings nur ein kleiner Teil der Betroffenen ihre Forderungen geltend gemacht haben, sei es aus Unkenntnis oder Furcht vor hohen Anwaltskosten, droht in vielen Fällen die Verjährung von hohen finanziellen Ansprüchen. Dabei handelt es sich um alles andere als kleine Summen, denn bei marktüblichen Retrozessionen von 0,5 bis 1 % läge die Rückforderung bei einem beispielhaften Depotwert von 1 Mio. Euro bei 50.000 bis 100.000 Euro zuzüglich Zinsen.

Um die Verjährung zu verhindern prüft die Liti-Link AG ab sofort mit dem neuen Online-Service Retro-Back die finanziellen Ansprüche von Anlegern gegenüber Schweizer Banken und Vermögensverwaltern. Da der auf Forderungsmanagement spezialisierte Schweizer Dienstleister die Ansprüche zielgerichtet und vertraulich durchsetzt, haben Anlegern zum ersten Mal die Möglichkeit, ihre Ansprüche ohne Risiko mit großen Erfolgsaussichten zurückzuerhalten, bevor diese verjähren.

Ansprüche einfach zurückfordern

Über www.litilink.com können deutsche Anleger mit dem Retro-Rechner zuerst die voraussichtliche Höhe ihrer Rückforderung selbst ermitteln. Nach Beauftragung prüft der Liti-Link ohne weitere Verpflichtungen für den Kunden die tatsächliche Höhe der Ansprüche in der Schweiz. Indem die Ansprüche durch die sogenannte Betreibung, die schweizerische Form des Mahnverfahrens, beim zuständigen Amt unverzüglich geltend gemacht werden, stoppt der Liti-Link im nächsten Schritt die Verjährung. Gleichzeitig fordert er die Gebühren von der Bank bzw. dem Finanzdienstleister für die letzten 10 Jahre (zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % p.a.) zurück.

Vorteil für den Anleger: Wenn es zu einer Klage kommt, trägt Liti-Link das finanzielle Risiko alleine. Nur wenn die Forderung erfolgreich durchgesetzt wird zahlen Anleger eine Erfolgsbeteiligung von 30 %. Bei der Berechnung der Erfolgsbeteiligung sind Gebühren und externe Aufwendungen bereits abgezogen.

Gute Aussichten für Anleger

Die Anleger haben gute Chancen, dass ihre Rückforderungen erfolgreich sind, denn schon 2006 hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass Kunden einen Anspruch auf die Retrozessionen und Finders Fees haben, die sie Vermögensverwaltern gezahlt haben. Da viele Anleger die unrechtmäßig einbehaltenen Gebühren oft nur auf dem Klageweg zurück erhalten, was eventuell mit hohen Kosten verbunden, haben sie bislang vor der Rückforderung gescheut. Somit verfallen beträchtliche Ansprüche der Anleger zugunsten der Banken. In Deutschland hat Liti-Link eine exklusive Partnerschaft mit Rotter Rechtsanwälte, eine der führenden europäischen Kanzleien für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aus München, mit langjähriger Expertise im Bereich Anlegerschutz. (ahu)

www.litilink.com