LHI erhält Erlaubnis nach § 32 KWG
06.06.2017
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Im März 2017 hat die LHI Capital Management GmbH von der BaFin die Erlaubnis nach § 32 KWG erhalten. Der Pullacher Investment- und Assetmanager unterliegt damit den im Bereich der Anlagenvermittlung und -Beratung geltenden, höchsten Regulierungsstandards. Auf Basis dieser Erlaubnis hat die LHI Capital Management GmbH am 1. Juni ihre Geschäfte aufgenommen. Geplant ist insbesondere als Wertpapier ausgestaltete Schuldverschreibungen sowie Genussscheine für professionelle Investoren zu strukturieren und anzubieten. LHI sieht aufgrund der gestiegenen regulatorischen Anforderungen institutioneller Investoren, z.B. durch die Einführung von Solvency II und die seit 2015 geltende Anlageverordnung für VAG-Investoren, in diesem Geschäftsfeld weitere Wachstumsmöglichkeiten. Außerdem möchte die LHI Capital Management GmbH ihre Dienstleistungen künftig auch ausländischen Investoren, besonders in der DACH-Region, anbieten. (ahu)