Letzter Aufruf! Wer jetzt nicht eincheckt, wird zurückgelassen!

26.05.2013

Das Ende der Einzelkämpfer? Nur 4.000 freie Vermittler haben bis Mitte April die Erlaubnis nach § 34f GewO erhalten.

Offiziell war es nur eine Empfehlung, doch diese war so eindringlich, dass sie wie eine Warnung klang: Anfang April riet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung allen unabhängigen Finanzdienstleistern, die im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind und auch nach dem 01.07.2013 noch Finanzanlagen vermitteln wollen, die nötige Erlaubnis nach § 34f GewO so schnell wie möglich zu beantragen. § 34c-Inhaber können für die Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 34f GewO eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2013 nutzen. Die Zuverlässigkeit und die ordentlichen Vermögensverhältnisse werden dann ohne erneuten Nachweis anerkannt. „Wer ab dem 01.07. nicht die Erlaubnis nach § 34f hat, berät/vermittelt ohne Erlaubnis und kann von einem Mitbewerber abgemahnt werden, ein Kunde könnte dem Vermittler vorhalten, ohne Erlaubnis vermittelt zu haben, und vor allem: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift dann nicht“, erklärte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der Hinweis des AfW ist berechtigt, bis Mitte April haben lediglich 4.000 Vermittler die Zulassung erhalten. finanzwelt wollte von den Emissionshäusern wissen, wie sie diese geringe Zahl interpretieren und ob sie freie Vermittler weiterhin als Vertriebskanal nutzen wollen. Lesen Sie nachfolgend ihre Antworten:

Bedeutet diese geringe Zahl das Ende der Einzelkämpfer?

Thomas F. Roth, Vorstand Immac Holding AG

„Die geringe Zahl bedeutet nicht das Ende der Einzelkämpfer. Viele sind noch in der Orientierungsphase.“

Dr. Peter Lesniczak, vertriebsverantwortlicher Geschäftsführer Dr. Peters GmbH & Co. KG„Nein, die Regulierung wird lediglich dazu führen, dass zukünftig ein starker Anteil von Gelegenheitsvermittlern wegfällt. Freie Vermittler mit entsprechend höheren Umsätzen werden auch weiterhin geschlossene Fonds vermitteln. Zudem werden sich viele Vertriebspartner, die keine Erlaubnis nach § 34f beantragen wollen, einem Haftungsdach anschließen.“

Wolfgang Dippold, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter PROJECT Investment Gruppe

Von unseren Vertriebspartnern hören wir, dass ein wesentlicher Teil bisher noch keinen Erlaubnisantrag gestellt hat, aber noch stellen wird. Insofern rechnen wir noch mit einer deutlichen Steigerung der Zulassungen, allerdings insgesamt mit einer Reduzierung der Vermittlerzahl. Diejenigen, die aktiv bleiben, werden auf Jahre hinaus von guten Marktchancen bei weniger Wettbewerb profitieren.“

Karsten Reetz, Geschäftsführer reconcept GmbH

„Viele Einzelkämpfer warten die Marktentwicklung ab und werden ggf. kurzfristig die Zulassungnach§34f beantragen. Andere wiederum werden unter die am Markt befindlichen Haftungsdächer schlüpfen bzw. sich in ein Angestelltenverhältnis begeben. Wir gehen davon aus, dass die vorhandene ‚Manpower‘ in Bezug auf Kompetenz, Erfahrung, Kundenstamm und Umsatzvolumen dem Markt erhalten bleibt.“

Marcus Kraft, Vorstand ZBI Zentral Boden Immobilien AG

„Die geringe Zahl der Zulassungen ist nur eine kurzfristige Momentaufnahme. Wir wissen aufgrund der permanenten Kommunikation mit unseren Vertriebspartnern, dass es bei der Erteilung der Erlaubnis nach § 34f offenbar Verzögerungen gibt. Dies kann darin begründet sein, dass die zuständigen Behörden mit einer Flut von Anträgen beschäftigt sind oder die Umsetzung der neuen Regularien noch nicht abgeschlossen ist.“

Dr. Sven Kehren, Leiter Konzeption HEH Hamburger Emissionshaus GmbH & Cie. KG

„Wir erwarten, dass alle Anlageberater, die in den letzten Jahren substanzielle Umsätze gemacht haben, letztendlich auch eine Zulassung nach § 34f besitzen werden. Sicherlich scheidet eine Vielzahl von Anlageberatern aus dem Markt aus, jedoch wird es sich hauptsächlich um Vermittler handeln, die nur noch geringe Umsätze erzielt haben. Tendenziell ist zu erkennen, dass der typische Einzelkämpfer seine Umsätze immer mehr über Haftungsdächer einreicht.“

Michael Kohl, Geschäftsführer Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft

„Die neuen Zulassungsregeln werden voraussichtlich eine eher schrumpfende Anzahl an Einzelmaklern zur Folge haben. Allerdings sind die meisten Zulassungsbeantragungen aufgrund fehlender Strukturen in den zuständigen IHK bzw. Gewerbeämtern noch nicht abgearbeitet. Eine weitere Zahl von Einzelkämpfern plant, sich größeren Organisationen anzuschließen. Diejenigen Anlageberater, die sich komplett aus dem Geschäft zurückziehen, sind in der Vergangenheit für einen eher kleinen Teil des Absatzes verantwortlich gewesen.“

Florian Martin, Leiter Public and Private Placements KGAL GmbH & Co. KG

„Wir gehen davon aus, dass die Zahl noch weiter steigen wird. Der Prozess der Beantragung wurde durch zwei Gründe verzögert: Die Zuständigkeiten der Behörden (IHK oder Gewerbeaufsicht) wurde erst kurz vor Inkrafttreten der neuen Regulierung klar; erste Angebote der Versicherer für die Berufshaftpflichtversicherung kamen erst im ersten Quartal 2013 auf den Markt. Daher: Nein, das wird nicht das Ende der Einzelkämpfer sein.“

Wie wollen Sie ihre geschlossenen Fonds künftig vertreiben? Spielen Einzelkämpfer dabei noch eine Rolle?

**Thomas F. Roth

**„Wenn die ersten regulierten Beteiligungsangebote am Markt sind, werden Banken wieder verstärkt platzieren. Aber Einzelkämpferwerden auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Viele werden sich jedoch nicht mehr direkt an die Emissionshäuser anbinden, sondern über Intermediäre und Haftungsdächer einreichen, die ihnen einen großen Teil der Vorbereitung auf den Produktverkauf abnehmen.“

**Dr. Peter Lesniczak

**„Wir verfügen über ein großes Netzwerk an Vertriebspartnern, sowohl aus dem Bereich der Banken als auch der freien Vermittler. Im vergangenen Jahr waren beide Vertriebskanäle in puncto Platzierungszahlen für unser Haus in etwa gleich stark. Daher sehen wir auch zukünftig Banken, Family Offices, Vermögensverwalter, Pools, Großvertriebe und Einzelkämpfer als wichtige Partner im Vertrieb unserer Publikumsfonds an.“

**Wolfgang Dippold

**„Wir setzen nach wie vor auf unsere bestehenden und qualifizierten Vertriebspartner. Gemäß einer Umfrage der Going Public Akademie für Finanzberatung werden über 80 % unserer Vertriebspartner die Qualifizierungsanforderungen nach § 34f erfüllen und im Markt bleiben. Der freie Vertrieb und qualifizierte Einzelberater werden auch nach der Regulierung der Hauptpfeiler unserer Vertriebsstrategie sein.“

**Karsten Reetz

**„Wir werden unsere Vertriebsstrategie weiterhin auf den bisher erfolgreichen Weg der freien Finanzvertriebe, Maklerpools, Banken und Sparkassen sowie Vermögensverwaltungen ausrichten. Dabei spielen selbstverständlich auch die Einzelkämpfer eine Rolle.“

**Florian Martin

**„Neben der Platzierung über freie Finanzdienstleister, die weiterhin von Bedeutung sind, ist für unser Haus nach wie vor der Absatzkanal Banken- und Sparkassen von großer Bedeutung. Wichtiger ist, dass der geschlossene Fonds endlich zu den regulierten Kapitalanlageprodukten gehören wird und damit aus der ‚grauen Ecke‘ herauskommt.“

**Marcus Kraft

**„Auch künftig wollen wir den Vertrieb unserer Fonds über unsere bewährten Vertriebswege steuern. Unserem Vertriebsmanagement sind Vermögensverwaltungen, freie Vermittler und Banken angegliedert. Besonders die freien Vertriebe werden seit einigen Monaten auf die neuen Anforderungen vorbereitet.“

**Dr. Sven Kehren

**„Traditionell ist unser Vertrieb sehr breit gestreut, er teilt sich zu ungefähr gleichen Teilen auf Banken-/Sparkassenvertrieb sowie freie Vermittler auf. Der freie Vermittler bzw. Einzelkämpfer wird bei uns weiterhin eine bedeutende Rolle einnehmen.“

**Michael Kohl

**„Der Vertrieb über Einzelmakler stellte bei uns in der Vergangenheit keinen signifikanten Faktor dar. Wir arbeiten schwerpunktmäßig mit Großbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken zusammen. Allerdings verzeichnen wir einen Zuwachs an Vermittlern aus dem Nichtbankenbereich. Das führen wir darauf zurück, dass die Zahl der renommierten Anbieter unternehmerischer Beteiligungen in den letzten Monaten zurückgegangen ist.“

**Fazit

**Die geringe Zahl der Zulassungen bedeutet nach Einschätzung der Initiatoren noch nicht das Ende der Einzelkämpfer. Konsens ist aber auch, dass sich ihre Anzahl deutlich verringern wird – zugunsten der Beratungsqualität, denn sogenannte „Gelegenheitsvermittler“ werden aus dem Markt ausscheiden. Für diejenigen freien Vermittler, die auf höherem Niveau weitermachen, bleiben verbesserte Marktchancen bei weniger Wettbewerb, zumal sie in den Vertriebsplanungen der von uns befragten Emissionshäuser weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden. Lauter gute Gründe, die Übergangsfrist bis zum 30.06. nicht zu verpassen. Wer jetzt nicht „eincheckt“, wird zurückgelassen!

(Kim Brodtmann)

§ 34f GewO - Printausgabe 03/2013