Leih-Scooter: Unfallbilanz leicht verbessert
31.01.2025
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Rund 990.000 E-Scooter waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2023 auf Deutschlands Straßen unterwegs. Das sind fast 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Zugenommen hat vor allem die Anzahl privater Scooter.
Während die Anzahl an Leih-Scootern um lediglich 9 Prozent (Plus 17.000 Stück auf rund 210.000 Stück) wuchs, stieg die Anzahl privater Scooter um ganze 37 Prozent (Plus rund 200.000 Stück auf 780.000 Stück). „E-Scooter haben sich innerhalb weniger Jahre im Straßenbild etabliert und sind für viele Wege zur Alternative zu Autos, Fahrrädern, Mofas oder dem Zu-Fuß-Gehen geworden“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Die GDV-Zahlen zeigen ebenfalls, dass mit privaten Scootern deutlich weniger Unfälle verursacht werden als mit Leih-Scootern. „Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, sind sie für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich“, so Käfer-Rohrbach. Positiv: Die Unfallhäufigkeit ist rückläufig. „Im Jahr 2022 kamen auf 100 Leih-Scooter 1,2 Unfälle. 2023 waren es zumindest nur noch 0,9 Unfälle“, so Käfer-Rohrbach. Auf 100 private Scooter kamen hingegen lediglich 0,4 Unfälle. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.
Nutzer von Leih-Flotten sind häufig jung, unerfahren und gern auf Gehwegen unterwegs
Die Unfallgefahr hängt vom Fahrverhalten ab. „Unsere Untersuchungen zeigen: Wer einen eigenen Scooter hat, ist in der Regel Vielfahrer, nutzt den Scooter oft für den Arbeitsweg, ist über 30 Jahre alt, fährt auf dem Radweg oder auf der Straße und trägt häufiger einen Helm. Nutzer von Leih-Scootern sind hingegen jünger, fahren meist in der Freizeit, sind weniger geübt und fahren öfter auf dem Gehweg, obwohl genau das verboten ist“, so Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer im GDV.
Versicherer fordern mehr Schutz für Fußgänger
Die Versicherer setzen sich dafür ein, Fußgänger auf Gehwegen besser zu schützen. „Um E-Scooter von Gehwegen fernzuhalten, braucht es mehr und bessere Radwege”, so Käfer-Rohrbach. Stattdessen sehe ein Entwurf des Verkehrsministeriums vor, E-Scooter auf Gehwegen und Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, sogar offiziell zuzulassen. „Es sollte hier aber besser weder für Räder noch für E-Scooter Ausnahmen geben“, so Käfer-Rohrbach. Von Ordnungsamt und Polizei fordern die Versicherer, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen.
Zum Hintergrund: E-Scooter und Versicherung
E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird. (mho)