Lehrgang für Rentenberater
27.06.2019
Die Absolventen des Lehrgangs Rentenberatung / Foto: © CAMPUS Institut
Die Deutschen gehen durchschnittlich mit 62 Jahren in den Ruhestand. Gleichzeitig liegt die Lebenserwartung inzwischen bei 81 Jahren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer heute damit rechnen müssen, zwei Jahrzehnte von den Auszahlungen aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente zu leben. Wie wichtig die unabhängige Rentenberatung als Schnittstelle zur betrieblichen Altersvorsorge ist, unterstrich erst Ende Mai eine Studie des Kölner Marktforschungs- und Beratungsunternehmens MSR Consulting unter 50-67-Jährigen Berufstätigen: Demnach werden Rentenberater vor Versicherungsvertretern und Maklern bevorzugt. Folglich lohnt sich eine Zusatzqualifikation als Rentenberater ganz besonders für bAV-Experten. Das CAMPUS INSTITUT und die Deutsche Makler Akademie (DMA) bieten seit 2017 einen entsprechenden Lehrgang an, der auf die gerichtliche Zulassung zum Rentenberater vorbereitet.
Rentenberater haben die Nase vorn
In der MSR-Studie gibt ein Viertel der Berufstätigen im Alter zwischen 50 und 67 an, sich keine Gedanken über die finanzielle Zukunft nach dem Renteneintritt zu machen. Die Hälfte dieser „Desinteressierten“ verfügt über mehr als 2.500 Euro monatliches Haushaltsnettoeinkommen und über 30 Prozent von ihnen nutzt keine private Altersvorsorge. Darüber hinaus offenbart die Studie, dass sich fast 40 Prozent dieser Gruppe zum Thema finanzielle Vorsorge bisher weder informiert hat noch dazu beraten wurde. Doch für welche Art der Beratung wären diese Menschen empfänglich? Hier liegt laut Studie eindeutig die Beratung von „unabhängigen Stellen“ vorne, und dabei wird von einer knappen Hälfte das Gespräch mit einem Rentenberater bevorzugt. Nur ein Drittel wünscht sich die Beratung von einem Versicherungsvertreter oder Makler.
Erster Ansprechpartner für Ruhestandsplanung
„Die Kundengruppe der über 50-jährigen weiß eine rechtssichere und neutrale Beratung besonders zu schätzen“, bestätigt auch Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT. Fest steht, dass die Anzahl der Erwerbstätigen kurz vor dem Renteneintritt in den nächsten Jahren weiter steigen wird – und somit auch das Beratungspotenzial. Aber auch inhaltlich wächst der Bedarf, da die Erfassung der anrechenbaren Zeiten bei Erwerbsbiografien mit häufigen Arbeitgeberwechseln sowie Eltern- und Erziehungszeiten immer komplizierter werden. „Für viele Erwerbstätige ist der Rentenberater der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, sich professionell mit der eigenen finanziellen Situation im Ruhestand zu befassen“, so Ulrike Hanisch. „Hier ist der Ausgangspunkt, der im Anschluss zur Planung weiterer Vorsorgelösungen führen kann.“
Rechtssichere Beratung
Rentenberater arbeiten auf Honorarbasis und beschäftigen sich mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum. Bei einer unabhängigen Analyse der Versorgungssituation klären sie grundsätzliche Rechtsfragen. Zugleich sind Rentenberater eine wichtige Anlaufstelle für die Überprüfung von Rentenbescheiden, wobei sie sich auch mit der Kontenklärung ihrer Mandanten beschäftigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sozialen Entschädigungsrecht, worüber fachkundige Auskunft erteilt wird. Zusätzlich dürfen Rentenberater weitere sozialversicherungsrechtliche Fragen wie z.B. zur Erwerbsminderung beantworten. Gleichzeitig etablieren sich Rentenberater als Vertrauenspersonen u.a. für Freiberufler, Selbstständige und Existenzgründer und dürfen ihre Mandanten vor Sozial- und Landesgerichten vertreten.
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