Kritik am neuen Gesetz

30.07.2014

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Am 01.08.2014 tritt in Deutschland das neue Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Damit führt die Bundesregierung eine Alternative zur provisionsbasierten Finanzberatung ein. Doch die Kritik verstummt nicht.

(fw/hwt) Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG in Berlin, begrüßt das Gesetz zwar grundsätzlich, kritisiert jedoch: „Unter anderem weist die vorgesehene Einführung der Berufsbezeichnung „Honoraranlageberater" in entscheidenden Punkten Schwachstellen auf. Die Honorarberatung umfasst keine Versicherungen – das widerspricht dem Gedanken einer ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin nicht steuerlich absetzbar." Vom Zustand gleicher wettbewerblicher Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sein man damit noch weit entfernt. Es bleibe abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde. Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten Bezeichnung „Honoraranlageberater" oder „Honorar-Finanzanlageberater" sei die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anböten, für Verbraucher klar erkennbar machten, dass sie provisionsabhängig beraten. „Der Begriff Honoraranlageberater muss sich bei den Verbrauchern erst noch durchsetzen", so Schmidt.

Allerdings glaube er, dass mit dem neuen Gesetz die Qualität der Beratung mittelfristig deutlich zunehmen werde. Produkte würden sich über ihre Qualität durchsetzen und könnten nicht mehr über hohe Provisionen in den Markt gedrückt werden. Das Gesetz werde helfen, finanzielle Schäden von etwa 30 bis 90 Mrd. Euro zu senken, die Anlegern Expertenschätzungen zufolge jährlich durch Falschberatung entstünden. Nur ein Verbot der provisionsabhängigen Beratung könne jedoch Interessenkonflikte im Finanzvertrieb dauerhaft beenden. „Ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland der provisionsgetriebene Verkauf von Finanzprodukten mittelfristig untersagt werden wird. In sechs Jahren sind wir genauso weit wie die Niederlande oder Großbritannien bereits heute", so Schmidt weiter.

Die Provisionsverbote in Großbritannien und den Niederlanden zeigten, dass die Professionalisierung der Berater deutlich steige und viele Finanzunternehmen verstärkt Online-Angebote entwickelten. Dennoch spiele der persönliche Kontakt zum Berater weiterhin eine große Rolle. Daran ändere auch ein Provisionsverbot nichts. „Anleger dürften in Zukunft mehrere Kanäle nutzen. Intelligente Online-Tools in Kombination mit einer persönlichen Beratung werden auch in Deutschland in einigen Jahren Standard sein", so Schmidt.

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