Kranken- und Pflegeversicherung: die wichtigsten Änderungen 2022

06.01.2022

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Der Gesundheitssektor sieht sich aktuell und in Zukunft vor große Herausforderungen gestellt. Das betrifft auch die Kranken- und Pflegeversicherung und bringt einige Neuerungen mit sich. Arbeitergeber und Versicherte müssen sich im neuen Jahr auf diese Veränderungen einstellen:

Viele Kassen werden teurer

Viele Krankenkassen stehen aktuell vor Finanzierungsproblemen. 2022 bedeutet das für zahlreiche Versicherte Beitragssteigerungen über den Zusatzbeitrag. Laut einer Auswertung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhöhen 19 von 97 gesetzlichen Kassen zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag, darunter viele größere Versicherer. 2023 könnte sich dieser Trend fortsetzen.

Bei den privaten Krankenversicherungen sieht es durchwachsen aus, was Beitragssteigerungen angeht. Während hier einige Kunden mit deutlichen Erhöhungen konfrontiert sind, gibt es für etwa dreiviertel der Privatversicherten keine erhöhten Versicherungskosten.

Der Vergleich zwischen verschiedenen Versicherungen lohnt sich damit für Versicherte in Zukunft umso mehr. Das betrifft sowohl die gesetzliche als auch die private Versicherung. Unter www.vergleich-krankenversicherung.org finden sich weitere Informationen zum Leistungsvergleich.

Mehr digitale Leistungen

Die Digitalisierung soll auch im Gesundheitssektor vieles vereinfachen und beschleunigen. Das betrifft unter anderem den „gelben Schein“. Seit dem Jahreswechsel erhalten Krankenkassen die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) bereits in elektronischer Form von den Arztpraxen. Bis Juli 2022 gibt es sie für Patienten und Arbeitergeber noch im Papierformat. Danach sollen die Krankenkassen den Arbeitergeber elektronisch informieren. Ebenfalls für den Jahreswechsel angekündigt war die flächendeckende Einführung des „E-Rezeptes“ in digitaler Form. Umsetzungsschwierigkeiten verzögern allerdings das Inkrafttreten. Das digitale Rezept bleibt damit vorerst in der Testphase und ein neuer verpflichtender Termin steht noch aus.

Privatversicherte können seit dem Jahreswechsel dauerhaft eine telemedizinische psychotherapeutische Behandlung per Videochat oder E-Mail in Anspruch nehmen. Die Abrechnung durch Therapeuten war bislang nur im Rahmen einer Pandemie-Sonderregelung durchführbar. Durch die Neuregelung wird das bei den Privatversicherungen dauerhaft möglich.

Änderungen bei Betreuung und Pflege

Der pandemiebedingt verlängerte Anspruch auf Kinderkrankengeld für maximal 30 Tage (60 Tage für Alleinerziehende) bleibt zunächst bis 19.03.2022 bestehen. Mit einer weiteren Verlängerung der Regelung wird gerechnet. Der Anspruch besteht weiterhin auch bei Betreuungs- oder Schulausfall im Rahmen des Infektionsschutzes. Privatversicherte betrifft diese Regelung nicht.

Der Anspruch zur Mitnahme einer Begleitperson ins Krankenhaus, falls medizinisch notwendig, für Menschen mit Behinderung wird erweitert. Er gilt nicht mehr nur für Kinder, sondern generell für nahestehende Personen. Dabei besteht für die Begleitperson nun auch Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitergeber und ab November 2022 auf Krankengeld. Pflegeheimbewohner werden ab diesem Jahr durch ihre Pflegeversicherung beim Eigenanteil etwas stärker bezuschusst. Der neue Berechnungsschlüssel sieht dabei eine Steigerung des Zuschusses mit Dauer des Heimaufenthaltes vor.

Kleine Verbesserungen gibt es auch bei der Pflege zu Hause. Der Zuschuss für Pflegesachleistungen steigt hier um 5 %. Der Erstattungsbetrag bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege steigt um 10 %.

Erweitert wird außerdem der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Bei akut eintretendem Pflegebedarf gab es das Pflegeunterstützungsgeld für 10 Tage, um Lohnausfälle pflegender Angehöriger zu kompensieren. Nun wird es für 20 Tage gezahlt und kann auch dann bezogen werden, wenn es pandemiebedingt zu Ausfällen bei der Organisation von Pflege und Betreuung kommt. Das gilt vorerst bis Ende März 2022. Allerdings ist auch hier mit einer Verlängerung der Regelung zu rechnen.