Kostet BaFin-Aufsicht die Vermittler fast 40 Mio. Euro pro Jahr?
29.11.2019
Möglicherweise werden die Finanzanlagenvermittler bald mächtig zur Kasse gebeten / Foto: © Schulz-Design - stock.adobe.com
Die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler könnte für die Betroffenen sehr teuer werden. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor.
Auf die Finanzanlagenvermittler kommt ein wahres Wortungetüm zu: Im Jahr 2021 soll das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz, kurz FinAnlVüg in Kraft treten. Dann sollen Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f- und h GewO statt von den Gewerbeämtern und den IHKen von der BaFin beaufsichtigt werden. So weit, so bekannt. Noch unklar war bislang allerdings, welchen Kosten mit dieser, in der Branche sehr umstrittenen, Maßnahme anfallen werden. Licht ins Dunkel bringt nun das Fachmagazin „Das Investment“, dem ein bislang noch unveröffentlichter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vorliegt. Demnach sollen zum einen bei BaFin nicht nur einmalig 5,2 Mio. Euro an Umstellungskosten anfallen, die auf alle betroffenen Marktteilnehmer umgelegt werden sollen. Zum anderen kämen jährlich wiederkehrende Kosten, die in dem Entwurf auf satte 38,8 Mio. Euro beziffert werden. Diese sollen dann von den neu beaufsichtigten Branchenteilnehmern gemeinsam getragen werden. (ahu)