KMU sollen vor Abmahnmissbrauch geschützt werden
17.07.2020
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Die vor zwei Jahren in Kraft getretene DSGVO hat bei Unternehmen und Verbrauchern für große Verunsicherung gesorgt. Auf der anderen Seite witterte so manche Anwaltskanzlei das große Geschäft – wegen Abmahnungen. Dem will die GroKo nun einen Riegel vorschlagen.
Unions- und SPD-Fraktion haben sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt. Diese soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beschlossen werden und kleine und mittlere Unternehmen vor Abmahnmissbrauch schützen. „Die Einigung zwischen Union und SPD ist ein gutes Signal für unsere Wirtschaft: Wir stärken den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs. Damit zeigt sich: Die Koalition liefert. Wir setzen mit diesem Gesetz die Vereinbarung mit der SPD vom Sommer 2018 um, mit der wir zugesagt hatten, kleine und mittlere Unternehmen vor Abmahnmissbräuchen wegen der Datenschutzgrundverordnung zu schützen. Denn gerade kleine Akteure waren in Sorge vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Dieser Schutz wird jetzt Gesetz. Die Einigung sieht vor: Abmahner können keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn etwa Angaben im Impressum falsch sind. Allgemein sind kleine und mittlere Unternehmen vor solchen Forderungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung geschützt. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal und ein guter Ausgleich zwischen den Interessen von Unternehmen und ihren Wettbewerbern“, so Thomas Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagesfraktion. „Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sorgen wir dafür, dass Abmahnvereinen ein Riegel vorgeschoben wird. Denn wir schärfen die Voraussetzungen, unter denen Mitbewerber, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen. Wichtig ist: Das Wettbewerbsrecht darf nicht als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten. Nur so können wir sicherstellen, dass das bewährte Instrument der Abmahnung nicht fälschlich genutzt wird, um Wettbewerbern Schaden zuzufügen“, ergänzt Dr. Jan-Marco Luczak, rechts- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion.
„Die Koalition belegt auch mit diesem Gesetz ihre Handlungsfähigkeit. Im Designrecht enthält das Gesetz einen wichtigen Kompromiss: Wer Ersatzteile anbietet, kann dies künftig für neue Designs auch neben dem Hersteller von Originalteilen tun. Bei diesem Kompromiss war uns wichtig, dass sich die Rechtslage für bisher eingetragene Designs nicht ändert. Damit werden Ersatzteile für die Verbraucher günstiger und gleichzeitig schützen wir das Vertrauen in bisher bestehende Rechte, indem wir nicht rückwirkend eingreifen“, so der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung. (ahu)