Keine Glaubensfrage
04.01.2023
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Für die meisten Selbstständigen hat der Jahreswechsel schon aus steuerlichen Gründen eine besondere Bedeutung. Die Basisrente spielt dabei zweifellos eine große Rolle. Damit rückt aber auch die Frage in den Vordergrund, ob man sie mit einer Berufsunfähigkeits-Absicherung koppeln sollte. Für Makler darf das keine Glaubensfrage sein – sondern einfach eine kluge Berechnung.
Eigentlich besteht an der Sinnhaftigkeit einer Basisrente kein Zweifel. Eigentlich. Kommt nämlich eine angekoppelte BUZ ins Spiel, brechen Diskussionen auf. Kann es sinnvoll sein, Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Altersvorsorge zu „koppeln“ – beispielsweise im Rahmen einer Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Basisrente plus BUZ). Da in diesem Zusammenhang oft pauschale und unzureichend belegte Meinungen anzutreffen sind, hat die MLP Finanzberatung SE das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) schon vor einem Jahr beauftragt, im Rahmen einer Studie einen sachgerechten Vergleich einer Basisrente plus BUZ mit einer Kombination aus Fondssparplan und selbstständiger (also entkoppelter) Berufsunfähigkeitsversicherung (Fondssparplan plus SBU) durchzuführen und so zur Versachlichung der Diskussion beizutragen. Die Autoren der Studie nahmen einen Vergleich anhand qualitativer und quantitativer Kriterien vor. Kernergebnis der Untersuchung: Eine pauschale Ablehnung der Basisrente plus BUZ ist wissenschaftlich genauso wenig haltbar wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.
Es hängt vom Kunden ab
In den qualitativen Kriterien weist die Basisrente plus BUZ Nachteile gegenüber dem Fondssparplan plus SBU auf. Hier sind insbesondere signifikante, vom Gesetzgeber explizit für die Basisrente vorgegebene Einschränkungen in Bezug auf Flexibilität und Zugang zum bereits angesparten Guthaben zu nennen sowie die Tatsache, dass der BU-Schutz neu organisiert werden muss, wenn der Sparprozess reduziert oder eingestellt wird. Letzteres (also eine spätere Entkoppelung des Berufsunfähigkeitsschutzes) ist bei modernen Basisrenten plus BUZ in der Regel möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Insgesamt kam die Studie zu dem Schluss, dass die Bedeutung der Nachteile in den qualitativen Kriterien für verschiedene Verbraucher unterschiedlich hoch ist. Die quantitativen Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis konnten durch konkrete Berechnungen genauer analysiert werden. ifa hat deshalb verschiedene Musterkunden betrachtet und unterstellt, dass in beiden Produktkombinationen kostengünstige ETFs als Fonds gewählt wurden. Es zeigte sich, dass die Basisrente plus BUZ für Verbraucher, die von einem niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase im Vergleich zur Ansparphase ausgehen können, stets (und teilweise deutlich) günstiger ist. Für Verbraucher, die in der Anspar- und Rentenphase ähnlich hohe Steuersätze haben, schneiden beide Produktkombinationen ähnlich gut ab. Eine klare Vorteilhaftigkeit der Variante Fondssparplan plus SBU trat hingegen in keinem der betrachteten Fälle auf – auch nicht, wenn Annahmen zur unterstellten Fondsrendite, zu Kosten oder Alter des Verbrauchers und Laufzeit der Verträge variiert wurden. Die Gruppe der Verbraucher, für welche die Basisrente plus BUZ in den quantitativen Kriterien vorteilhaft ist, war also sehr groß.
Die Berater sind gefragt
Fazit: Sowohl die Frage, wie relevant die Nachteile der Basisrente plus BUZ in den qualitativen Kriterien sind, als auch die Frage, wie groß ein eventueller Vorteil in den quantitativen Kriterien ist, hängen stark von der individuellen Situation des Verbrauchers ab. Um diese Vor- und Nachteile zu verstehen und sie gegeneinander abzuwägen, ist also entsprechende Expertise notwendig. Der Vorteil in den quantitativen Kriterien kann ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität einer Basisrente in Kauf zu nehmen. Eine pauschale Ablehnung der Basisrente plus BUZ verbietet sich somit, wie umgekehrt natürlich auch keine pauschale Aussage getroffen werden kann, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei. (hdm)