Jubel über MiFID-Beschluss zu früh
15.01.2014
BVK-Präsident Michael H. Heinz
Der EU-Beschluss zu MiFID sorgt bei Deutschlands Versicherungsvermittlern für große Erleichterung. Gleichwohl rät der BVK zur Vorsicht.
(fw/hwt) Parlament, Kommission und die Mitgliedstaaten hatten sich am 14. Januar in einem Triloggespräch auf eine Neufassung der Finanzmarktrichtlinie geeinigt. Damit liegt nun ein erstes Ergebnis im Bereich der umfassenden Neuregulierungen der Versicherungsvermittlung vor, neben der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD II und der Richtlinie für Finanzanlagenprodukte für Kleinanleger (PRIPS).
„Wenngleich zurzeit noch kein abschließender Text über die finale Entscheidung vorliegt, lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass ein auf EU-Ebene diskutiertes Provisionsverbot in der Versicherungsvermittlung anscheinend vom Tisch ist", erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das hatten wir immer gefordert und deshalb begrüßen wir das Ergebnis des Triloggesprächs. Damit werden die provisionsbasierte Beratung und Versicherungsvermittlung weiterhin auch in Deutschland möglich sein."
Auch dass sich die Gleichbehandlung von reinen Investmentprodukten mit Investmentprodukten, die mit Versicherungen verbunden sind, nicht durchgesetzt hat,findet die Zustimmung des BVK. Schließlich sei er stets für eine strikte Trennung dieser unterschiedlichen Produkte eingetreten. Der BVK habe in diesem Punkt den entscheidenden EU-Gremien klar gemacht, dass eine schärfere Regulierung weder verbraucherfreundlich noch der Sache selber dienlich sei.
Zurzeit müsse jedoch abgewartet werden, bis der endgültige offizielle Regelungstext zur MiFID-Richtlinie vorliegt. Dennoch fordert der BVK weiterhin, im Bereich der klassischen Lebensversicherung andere Regelungen gelten zu lassen als die für Anlageprodukte. Produkte mit Versicherungscharakter gehörten konsequent in das Regelungswerk zur europäischen Vermittlerrichtlinie IMD.