IVG: Eigenverwaltung bestätigt

31.10.2013

Das Amtsgericht Bonn hat dem Antrag der IVG Immobilien AG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben. Das Unternehmen befand sich seit dem 21. August 2013 im sogenannten Schutzschirmverfahren.

(fw/kb) Zum Sachwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt. „Wir haben die Zeit unter dem Schutzschirm nutzen können, um die Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens zu schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass wir nun auch die letzten Herausforderungen erfolgreich meistern", sagte Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Schäfers. Als nächster Schritt steht die Vorlage des Plans bei Gericht bis voraussichtlich vor Weihnachten an. Wird der Plan danach von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt, kann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Unternehmensangaben im ersten Halbjahr 2014 erfolgen.

Der Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens wurde laut IVG unausweichlich, nachdem sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten (SynLoan I/LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) nach mehreren Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames Sanierungskonzept verständigen konnten. Damit sei das Ziel, die Unterstützung aller Kapitalschichten zur Restrukturierung der Gesellschaft zu finden, nicht erreicht worden.

IVG verwaltet nach eigenen Angaben an 19 Standorten mit rund 550 Mitarbeitern Assets in Höhe von 21,1 Milliarden Euro.

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