Ist der Rechnungszins verfassungswidrig?
20.10.2016
©kamasigns fotolia,.com Ändert der Bundestag von sich aus das Gesetz zum Rechnungszins oder muss ihn erst Karlsruhe dazu zwingen?
Das Beratungsunternehmen Mercer Deutschland hält den steuerlichen Rechnungszins für Pensionsverpflichtungen für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse sich daher mit diesem Thema auseinandersetzen.
Thomas Hagemann, Chefaktuar beim Beratungsunternehmen Mercer Deutschland, erklärte gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge, dass die steuerliche Rechnungszins für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber müsse das Thema deshalb von selbst neu regeln, bevor ihn das Bundesverfassungsgericht dazu zwinge. Seine Meinung begründet Hagemann mit einer neuen Studie, die sich ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinssatzes in der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt
Als Reaktion auf die anhaltenden Niedrigzinsphase hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2016 eine Entlastung beim Rechnungszins für die Handelsbilanz nach HGB-Recht geschaffen. „Den konsequenten zweiten Schritt, den steuerlichen Rechnungszins an die Realität anzupassen, ist er (noch) nicht gegangen“, kritisiert Hagemann. Während der HGB-Rechnungszins zum Jahresende voraussichtlich bei vier Prozent liegen wird, müssen die Unternehmen für die Steuerbilanz nach wie vor sechs Prozent ansetzen. Durch sich daraus ergebende Differenz von zwei Prozentpunkten werden durch die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes die künftigen Pensionsverpflichtungen künstlich kleingerechnet. Somit müssten die Unternehmen Gewinne versteuern, die sie gar nicht erzielt haben.
„Wenn die Bundesregierung es mit der beabsichtigten Reform der betrieblichen Altersversorgung ehrlich meint, muss sie den steuerlichen Rechnungszins endlich der Realität anpassen. Er stammt von 1981. Mit dem inzwischen unrealistisch hohen Zinssatz werden Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung anbieten, bestraft“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. (ah)